Philips H4 LED

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  • Denke auch das abwarten das beste ist

  • Ob der Tüv Rheinland die in einer Einzelabnahme einträgt mit der vorliegenden ABE für die ..92 ???


    "auch Teile mit einer EG-BE oder ABE müssen Sie dem TÜV zur Einzelabnahme vorstellen.

    Nach positiver Einschätzung kostet der Eintrag zwischen 35 und 50 €.

    Je höher der Aufwand der Prüfung, desto teurer wird die Eintragung."

  • ...weil ich weiß, dass mein TÜV-Prüfer hier "in der Nähe" für so etwas nicht zugänglich ist.

    Kann das eigentlich jede Prüfstelle machen, also auch GTÜ/KÜS usw.? Oder geht sowas nur beim TÜV direkt?

    Im Frühjahr wollte ich eh was anfragen (Spurverbreiterungen), dann könnte ich beides erledigen, wenn ich eh woanders hinfahre...

  • ...gerade in Foren, wo man sich anonym fühlt wird ja gerne ordentlich dramatisiert.

    Und der Aussage "die Versicherung zahlt immer" stimme ich zu. Wie oben auch steht, sie zahlt erst und schaut dann, was sie sich wiederholen kann. (Gerade bei einem Wasserschaden im Haus erlebt. Der Klempner, der die Heizung eingebaut hatte musste seine eigene Haftpflichtversicherung bemühen, weil die Hausversicherung sich an ihn wandte).

    So auch falsch.


    Bitte mal die AKB lesen (bekommt man bei Abschluß einer Kraftfahrzeugversicherung ausgehändigt) oder nach KFZ-Haftpflicht UND Regress googlen.


    Vergleiche mit anderen Versicherungen führen nicht zum Ziel, da diese weder den Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung entsprechen müssen noch dem Pflichtversicherungsgesetz unterliegen.


    In D ist alles geregelt, dass ein Geschädigter eines KFZ-Unfalls NIE auf seinen Kosten und seinem Schaden sitzenbleibt.

    Zusätzlich ist der Regress, den der Versicherer bei Fahrlässigkeit zurückfordern kann, gedeckelt.

  • Bei meiner Versicherung (ADAC) sehe ich eine Deckelung auf 5000 EUR Eigenanteil, wenn ich nachweisbar grob fahrlässig handele. Die Verwendung eines nicht zugelassenen Leuchtmittels, das aber allgemein unter sehr ähnlichen Bedingungen zulassungsfähig ist erscheint mir eher nicht als grob fahrlässig. Ich informiere mich da nochmal weiter. Ein Risiko von 5000 EUR ist schon was anderes als lebenslang zu zahlen...

  • Einen nicht zugelassenen Leuchtkörper einzubauen ist Vorsatz, wenn man weiß, dass er nicht zugelassen ist.
    Da wird die Versicherung, sollte sie das rausbekommen, sich noch ganz anders verhalten.

    Gruß aus Bremen, Heiko!


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