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Entgegen früherer Annahmen, das die THG- Quote von Privatleuten über einem Betrag von 255 Euro komplett zu versteuern sei (es gab auch Auszahlungsmodalitäten bei denen der Betrag von > 255 Euro gespendet werden konnte um die komplette Versteuerung zu vermeiden) ist es jetzt so, das die Quote in egal welcher Höhe für den Privaten steuerfrei bleibt. Infoklick