* Tarif- und Ladezeiten: Hochtarif (HT): Montag–Freitag von 6 bis 22 Uhr, Samstag 6 bis 13 Uhr; Niedertarif (NT): Die restlichen Zeiten sind Schwachlastzeiten. An Feiertagen gelten die Schaltzeiten des entsprechenden
Wochentages. ** Für Wärmepumpenanlagen und unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen wird die Stromzufuhr täglich von 10–11 Uhr, 13–14 Uhr und 18–19 Uhr unterbrochen. (Bei Bestandsanlagen gelten die
52,8 52,9 52,9
Sperrzeiten 8–9 Uhr sowie von 10–12 Uhr.). Für Wärmepumpenanlagen und unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen wird die Stromzufuhr täglich zwischen 10–11 Uhr, 13–14 Uhr und von 18–19 Uhr unterbrochen. Als 12
Schwachlastzeit (Niedertarif) gelten folgende Zeiten: Mo–Fr: 0–6 Uhr/22–24 Uhr, Sa: 0–6 Uhr/13–24 Uhr, So: 0–24 Uhr.
So steht es z. B. bei unserem Versorger in den Bedingungen. Ladestationen für E-Autos fallen im Moment auch darunter. Allerdings ist ein neuer Vertragsmodus in Arbeit, der die E-Auto Ladestromverträge speziell regelt. Man kann davon ausgehen, dass diese eher etwas mehr Eingriffe erlauben werden, da Ladestrom für E-Autos nicht ganz so wichtig ist wie Heizungsanlagen für bewohnte Häuser und Wohnungen. Ausserdem wird es dafür auch andere Tarife geben.