Hallo Forumsgemeinde,
ich (beziehungsweise meine freie Werkstatt) hat da ein kleines Problem und ich hoffe, dass jemand aus eigener Erfahrung meine Frage beantworten kann...
Vorgeschichte: Im Herbst letzten Jahres hatte ich einen Wildtierunfall. Meine Front und der linke Scheinwerfer mussten getauscht werden. Ich durfte viele Wochen auf die Lieferung des neuen Scheinwerfers warten. Anfang dieses Jahres war er dann endlich lieferbar und wurde von meiner Werkstatt des Vertrauens eingebaut (kein SC, aber Meisterbetrieb mir Smart-Erfahrung). Mein Fehler war, dass ich den Scheinwerfer bei Abholung des Wagens nicht genau geprüft habe. Bei meinen Fahrten morgens und abends hat er geleuchtet, also alles gut für mich. Dann kam es (etwa 2 Wochen später) zu einer Fahrt, bei der die Lichtautomatik aus blieb, weil strahlender Sonnenschein. Als ich an einer Ampel hinter einem Transport zum Stehen kam, fiel mir sofort auf, dass das Tagfahrlicht am ausgetauschten Scheinwerfer nicht funktioniert. Also habe ich dies bei der Werkstatt reklamiert und sowohl der Meister (als auch ich) gingen davon aus, dass beim Anschluss etwas übersehen wurde. Ein paar Tage später habe ich das Fahrzeug in die Werkstatt gebracht. Ergebnis: Alles richtig angeschlossen! Die Werkstatt musste sich Schaltpläne besorgen und eine Checkliste von MB abarbeiten, um ggf. den Scheinwerfer zu reklamieren. Wieder ein paar Tage später zur Prüfung in der Werkstatt. Ergebnis: Scheinwerfer defekt, muss neu bestellt werden! Und wieder vergingen Wochen...
Jetzt zu meiner Frage: Gestern bekam ich einen Anruf von der Werkstatt. MB hat nachgefragt, ob der Scheinwerfer auch angelernt worden sei. Völliges Unverständnis bei meiner Werkstatt und bei mir! Der Scheinwerfer wurde 1:1 getauscht. Der vorherige hatte das U-förmige Tagfahrlicht, der neue genauso. Warum muss da etwas "angelernt" werden? Wenn das ein anderes Modell vom Strahler gewesen wäre OK, aber bei einem identischen Ersatzteil? Ist Euch so etwas bekannt? (Es gibt hier doch ein paar Scheinwerfer-Spezialisten.)
Jetzt soll ich meinen Smartie nächste Woche wieder in die Werkstatt bringen, die fahren dann damit zu Mercedes-Benz und die schauen dann nochmal nach, was los ist. Und lernen den Scheinwerfer an. Oder bestätigen den Defekt und ich darf weiter warten ... Wer zahlt eigentlich für den ganzen Aufwand (und das Benzin, und den Nutzungsausfall)? Ich? Die Werkstatt? MB wenn der Scheinwerfer wirklich defekt ist? Meine Versicherung nachträglich bestimmt nicht. Für die ist die Abwicklung des Schadens abgeschlossen... Mensch, nur Ärger