Falls von Interesse:
Bei der letzten HU wurden die dynamischen Seitenblinker moniert und ich musste sie gegen statische tauschen. Erst danach gab es die Plakette. Also ggf. vor der HU tauschen 😉
Falls von Interesse:
Bei der letzten HU wurden die dynamischen Seitenblinker moniert und ich musste sie gegen statische tauschen. Erst danach gab es die Plakette. Also ggf. vor der HU tauschen 😉
Seitenblinker moniert und ich musste sie gegen statische tauschen
Wie jetzt?? Eine Version ohne E Kennzeichnung erwischt?? Die sind do echt rar, die meisten haben doch eine E-Zulassung.
Mit E-Kennzeichnung. Hier der Ausschnitt aus dem Prüfbericht:
Oha, da hat es aber jemand ganz genau genommen.
Was hast du mit den anderen Mängeln gemacht um HU zu bekommen?
Tagfahrlicht Rückleuchten rausgenommen und das Gaspedal-Tuning entfernt.
Die MOPF Rückleuchten und Voll-LEDs vorne durften drinbleiben. Das Steuergerät von Plontine auch (wahrscheinlich nicht aufgefallen).
Die Sitzbezüge nur mit guter Argumentation 😂.
Bei der letzten HU wurden die dynamischen Seitenblinker moniert und ich musste sie gegen statische tauschen.
Die Ausgestaltung und Funktionsweise dynamischer Fahrtrichtungsanzeiger ist nur für vorne und hinten klar geregelt. Diese Regelungen betreffen jedoch den Teile- bzw. Fahrzeughersteller. Dafür werden Teile und Fahrzeuge ja geprüft und erhalten Bauartgenehmigungen und Allgemeine Betriebserlaubnisse von den zuständigen Behörden. Diese Bauartgenehmigungen werden bei Leuchten durch die sichtbar aufgebrachte "E"-Kennzeichnung, bei Leuchtmitteln durch die "K"-Nummer dokumentiert.
Der TÜV ist, wie alle anderen Überwachungsorganisationen auch, keine Behörde, sondern sog. "Beliehener". Er hat also keine behördlichen Genehmigungen infrage zu stellen, sondern lediglich die ordnungsgemäße Umsetzung der Genehmigungen beim nachträglichen Einbau zu prüfen. Hat ein Teil eine ABG, ist in Übereinstimmung mit dieser korrekt und unverändert verbaut und funktioniert einwandfrei, gibt es keinen Entscheidungsspielraum für den Prüfer, nur weil ihm vielleicht die Autofarbe oder die Nase des Fahrers nicht gefällt. Das Problem taucht ja auch ständig bei der Eintragung von behördlich zugelassenen Fahrzeugteilen mit Gutachten auf. Der Prüfer hat ausschließlich den ordnungsgemäßen Einbau gemäß Gutachten zu prüfen. Trotzdem gibt es immer wieder Besserwisser. Und das, obwohl die alle Zugriff auf die Datenbanken des KBA haben ...
Hier Off-Topic, doch zu TFL und Rückleuchten habe ich grad an anderer Stelle etwas geschrieben. Vielleicht hilft das mal bei der Argumentation. Ein VW Touran mit nachcodiertem Rückleuchten-TFL kam neulich anstandslos durch die HU. Mein Smart ist denächst dran.
Also bei meinem anderen KFZ aus dem Hause Audi ist das TFL hinten ab Werk aktiviert.und das ist kein Reimport oder Ähnliches.
Gab bis jetzt auch noch nie Probleme bei der HU.