Dietmar, da wäre ich mir nicht so sicher.Phillips zB. verkauft H4 und H7 LED-Birnen die keine Zulassung haben.Und ich denke das ist auch eine renomierte Firma.
Die Lampen sind dann aber für den Rallyesport!
Dietmar, da wäre ich mir nicht so sicher.Phillips zB. verkauft H4 und H7 LED-Birnen die keine Zulassung haben.Und ich denke das ist auch eine renomierte Firma.
Die Lampen sind dann aber für den Rallyesport!
Dietmar, da wäre ich mir nicht so sicher.Phillips zB. verkauft H4 und H7 LED-Birnen die keine Zulassung haben.Und ich denke das ist auch eine renomierte Firma.
Die Lampen sind dann aber für den Rallyesport!
Ja, und die liegen dann auch nicht im gleichen Regal wie die anderen, "normalen" H4.
Kleines Update:
Die Sache ist doch verworrener als ursprünglich angenommen. Ich wollte einmal endgültig Licht in das Wirrwarr bringen und habe den TÜV Süd angeschrieben und bekam folgende Antwort:
Hallo Herr ...,
eine Innenraumbeleuchtung mit Außenwirkung ist im Bereich der StVZO nicht zulässig. Insbesondere farbige Leuchtmittel im Innenraum vermitteln bei Nacht einen „UFO-Effekt“, der andere Verkehrsteilnehmer irritieren und ablenken kann. Wenn überhaupt, müsste die Beleuchtung so geschaltet sein, dass sie mit einschalten der Zündung ausgeht, also nur auf Parkplätzen eingeschaltet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen / Kind regards
Axel Purrmann
Leiter TÜV Service-Center
Daraufhin habe ich ihm geschrieben:
Das Thema farbige LED- Innenbeleuchtung wird in einem Internetforum kontrovers diskutiert. Ich selbst habe aber eine weiße LED-Beleuchtung im Innenraum meines Autos. Gehe ich recht in der Annahme, daß diese aber erlaubt ist?
Besten Dank vorab für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Seine Antwort:
Hallo Herr xxxx,
auch eine weiße LED-Beleuchtung ist verboten, wenn eine Außenwirkung vorliegt. Andererseits gibt es aber auch Kartenleselampen, die zulässig während der Fahrt sind. Über dieses Maß an Außenwirkung sollte Ihre LED-Beleuchtung nicht hinausgehen.
Mit freundlichen Grüßen,
Axel Purrmann
Weil mir das alles zu verwirrend war, habe ich ihn telefonisch kontaktiert. Ich habe ihm erklärt, daß ich die LED in der Deckenlampe installiert habe und von da aus könne ja wohl keine Außenwirkung stattfinden und die LED eben nur weißer/heller ist. Daraufhin meinte er, wenn das so ist, hätte er nichts dagegen.
Um das Fass nun endgültig voll zu machen, habe ich dem Hersteller der (bunten) LEDs geschrieben:
Guten Tag Herr Gust,
anscheinend herrscht hier bei diesem Thema noch gewisse Unklarheit. Ich habe den TÜV-Süd angeschrieben und gefragt, ob die farbigen LEDs im Innenraum zulässig seien. Die Antwort war ein klares "Nein". Es könnte, z.B. bei grünen oder roten LEDs eine "Außenwirkung" auftreten, d.h., andere Verkehrsteilnehmer könnten die rote oder grüne Leuchte mit einer Verkehrsampel verwechseln. Richtig interpretiert hieße das, die von Ihnen vertriebenen farbigen LEDs wären unzulässig.
--
Viele Grüße
Danach kam diese Antwort:
Hallo Herr xxxx,
uns ist dahingehend keine eindeutige Gesetzeslage bekannt.
Wenn Sie unsicher sind, kann ich Ihnen nur empfehlen, keine farbigen Lampen in Ihrem Fahrzeuginnenraum zu verwenden.
Da die Innenraumbeleuchtung grundsätzlich nur bei stehendem Fahrzeug eingeschaltet werden darf (egal, welche Farbe), müsste konsequenterweise auch jede Weihnachtsbeleuchtung, die nicht weiß leuchtet, verboten werden.
Ich bin mir sicher, dass wir Deutschen das in den nächsten Jahren regeln werden, aber bis dahin bewegen wir uns wohl in einer "Grauzone"
Für weitere Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen,
Michael Schön
So, sind jetzt alle konfus
Mit der Außenwirkung war ja mein reden. Irgendwie sind wir jetzt aber trotzdem nicht viel Schlauer. "Außenwirkung" und "Irritation anderer Verkehrsteilnehmer" sind für mich schwammige Begriffe, die jeder anders auslegen kann. Wobei bei farbiger Beleuchtung die Grenze gewiss eine andere ist, als bei weißen LEDs.
Wurde dir vom TÜV keine Gesetzesgrundlage genannt?
Trotzdem vielen Dank für deine Nachforschungen.
Mit der Außenwirkung war ja mein reden. Irgendwie sind wir jetzt aber trotzdem nicht viel Schlauer. "Außenwirkung" und "Irritation anderer Verkehrsteilnehmer" sind für mich schwammige Begriffe, die jeder anders auslegen kann. Wobei bei farbiger Beleuchtung die Grenze gewiss eine andere ist, als bei weißen LEDs.
Wurde dir vom TÜV keine Gesetzesgrundlage genannt?
Trotzdem vielen Dank für deine Nachforschungen.
Nein, leider nicht.
Was mich an dieser Stelle irritiert, ist die angebliche Außenwirkung auf andere Verkehrsteilnehmer. Auch wenn wir hier von der Innenraumbeleuchtung sprechen, so hat eine Ambientebeleuchtung doch auch eine gewisse Außenwirkung. Und bei der gibt es keinerlei Probleme Egal welche Farbe diese nun hat...
Mir ist schon klar, dass die Innenraumbeleuchtung natürlich deutlich heller ist, und ich verstehe zwar schon die Äußerungen des guten Mannes vom TÜV, wundere mich aber, dass sogar weiße LED's verboten sind. Bei wem von uns geht denn bitte während der Fahrt die Innenraumbeleuchtung an? Also bei mir nicht... Und wenn mal ein Beifahrer die Leseleuchte anmacht, um was nachzuschauen, so ist dies doch nicht weniger irritierend als die Menge von leuchtenden Navis, die viele Autofahrer irgendwo in ihrem Auto befestigt haben und nicht schnallen, dass Viele davon auch einen Nachtmodus haben. Die leuchten mindestens genauso hell.
Bei Grün und Rot sehe ich das noch eher ein. Aber ich kenne hier nur Einen, der am liebsten Grün hätte Aber für mich machen LED's nur dann Sinn, wenn sie heller sind. Und demnach bevorzuge ich weiß.
Man kann auch Vieles überregulieren Und leider ist das in Deutschland nun mal so...