Smart ForTwo Leasing

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  • Der Leasinggeber hat Anspruch auf vollen Schadensersatz. Du zahlst das komplette Fahrzeug.


    Wenn Du eine Versicherung hast, dann geht ganz simpel das Aufrechnen los. Du bekommst nicht einfach etwas zurück, sondern Du bezahlst das Auto. Je nachdem, wie hoch Deine Zahlungen schon wären bis zum Verlust, kannst Du in Abhängigkeit zum Widerbeschaffungswert auch noch etwas rausbekommen. Bist Du nicht versichert, zahlst Du noch drauf.


    Es kommt aber auf den Einzelfall drauf an.


    @PoWder kann das bestimmt noch besser erklären.

  • OK, klingt logisch. Danke euch beiden!
    Ist doch nicht so einfach, wie ich dachte :whistling:


    Das ist dann ja eine vielschichtige Rechnerei; Meine fällige Schadenersatzzahlung an den Leasinggeber, Zeitwert des Fahrzeugs, Erstattung meiner Versicherung an mich.


    Dürfte dann aber trotzdem doch eher egal sein, ob ich meine "Leasingvarianten" A (hohe Sonderzahlung, fast keine Raten) oder B (ohne Sonderzahlung, übliche Raten) genommen habe?

  • Leasingvertrag und Versicherungsvertrag sind zwei Dinge.


    Von der Versicherung erhältst Du generell den Widerbeschaffungswert. In Abhängigkeit davon welche Sonderleistungen, etc. Du versicherst oder bei wem Du versicherst bekommst Du auch den Neuwert. Das hängt auch davon ab, wie alt das Auto ist, etc.


    Dem Leasinggeber erstattest Du immer den vollen Kaufpreis.


    Vereinfacht und rechnerisch nicht sauber heißt das:


    1. Auto kostet 30000,- Euro


    2. Du least es für 250,- Euro im Monat. Dann schuldest Du dem Leasinggeber noch 27000 Euro nach 12 Monaten.


    3. Das Auto wird just nach 12 Monaten gestohlen. Widerbeschaffungswert ist noch 20000,- Euro, weil den Motor keiner mehr will, oder oder oder


    4. Du musst jetzt also 7000,- Euro von Deinem Konto holen und es dem Leasinggeber geben.



    Ist natürlich nicht so ganz richtig, aber prinzipiell. Jetzt kann es auch noch in Einzelfällen Sonderklauseln und sonstige Dinge geben, die den Wert des Autos ändern. Ach, das ist alles so kompliziert.

  • Danke!
    Wobei mir jetzt klar ist: Richtung Leasinggeber ist das ja total einfach wink.png
    Die relevanten Details muss ich mit meiner Versicherung mal diskutieren und ggf. die Risiken / Versicherungsbedingungen entsprechend abwägen.

  • Meine Versicherung bietet z.B. eine vollständige Erstattung des Kaufpreises in den ersten 24 Monaten. Es gibt da schon einige Unterschiese von Versicherer zu Versicherer. Auch hier gilt es die angebotenen Leistungen genau zu vergleichen. Billig ist nicht immer gut! Ich zahle lieber ein paar Euronen mehr und bin dann aber auch gut versichert. ;)

  • Völlig richtig - Leasingvertrag und Versicherungsvertrag sind verschiedene Hüte, die nur ein bisschen miteinander zu tun haben...


    Wenn Du wissen willst, was im Verlustfall (Totalentwendung oder Totalschaden nach Unfall) passiert, dann musst Du zuerst in den Leasingbedingungen nachlesen!
    Da kann JEDER Leasinggeber auch deutlich unterschiedliche Regelungen treffen. Es ist ja schließlich ein Vertrag, den zwei Seiten miteinander abschließen.


    Es handelt sich NICHT um eine Beratung - weder um eine Rechtsberatung noch um eine Versicherungsberatung!
    Es handelt sich auch NICHT um eine Empfehlung als Fachmann, sondern um die Meinung der Privatperson PoWder, die jetzt Feierabend hat ;).


    Also Dein Fahrzeug hat einen Totalschaden oder wurde gestohlen (Totalentwendung) und wird auch nicht innerhalb von 4 Wochen wieder aufgefunden.
    Die Versicherung erstattet Dir den Wiederbeschaffungswert = Zeitwert.
    Viele Versicherungen erstatten in den ersten x Monaten auch den Neuwert des Fahrzeugs. (6, 12 oder 24 Monate sind hier gängige Bedingungen - nachlesen bitte! Es werden auch gängige Rabatte abgezogen, falls Du die Originalrechnung unauffindbar abgelegt hast!)


    Der Leasinggeber erwartet die Erstattung seines Verlustes gemäß seines Vertrages.
    Durch die Anzahlung bleibt da nicht allzuviel Verlust.


    Wenn die Rechnung gut aufgeht, bleibt also Geld aus der Versicherungsleistung übrig - egal ob Du das jetzt Rückerstattung der anteiligen Leasingsonderzahlung nennst oder Rückerstattung aus zuviel geleisteter Versicherungsaleistung an den
    Leasinggeber.


    Die Differenz zwischen beiden Summen (Anspruch Leasinggeber - Zahlung Versicherungsleistung) kann auch negativ sein, dann spricht man von einer Finanzierungslücke - englisches Wort GAP.
    Daher kommt der Begriff GAP-Deckung.


    Ich habe einen Versicherungsvertrag mit 24 Monate Neuwerterstattung und als Sonderleistung u.a. GAP-Deckung.
    Damit ist mir egal wieviel Anzahlung ich geleistet habe - die Differenz bleibt entweder beim Leasinggeber oder bei der Versicherung über und fliesst an mich zurück.


    Passe ein bisschen auf, wenn Du ein Internet-Kunde bist (Versicherung). Da gibt's viele Gesellschaften, die nicht alle möglichen Leistungen anbieten - auch nicht gegen Geld. (GAP-Deckung!)
    Wenn Du eine Gesellschaft mit persönlicher Beratung wählst (egal welche), kannst Du besser schlafen und weisst im SChadensfall wem Du Deine Fragen stellen kannst und Antworten bekommst.


    PoWder

    Einmal editiert, zuletzt von PoWder ()

  • Ich habe einen Versicherungsvertrag mit 24 Monate Neuwerterstattung und als Sonderleistung u.a. GAP-Deckung.


    Damit ist mir egal wieviel Anzahlung ich geleistet habe - die Differenz bleibt entweder beim Leasinggeber oder bei der Versicherung über und fliesst an mich zurück.


    PoWder


    Besten Dank! Besonders der letzte Satz ist für meine Eingangsfrage sehr hilfreich.


    p.s. und o.t.: Tolles Forum! :thumbsup:

  • Besten Dank! Besonders der letzte Satz ist für meine Eingangsfrage sehr hilfreich.

    Ich weiss :D:D:D


    Kleiner Nachsatz zum Leasingvertrag MB Leasing GmbH für Unternehmer:


    Es ist KEINE GAP-Deckung im Leasingvertrag enthalten!


    Bei BMW Financial Services ist dieser z.B. direkt im Leasingvertrag enthalten.


    PoWder