Also zusammengefasst bleibt es bei meiner Aussage
„ABE ist ohne Eintragung. Gutachten ist dann mit Abnahme/Eintragung“
Wenn die Auflagen der ABE nicht erfüllt sind dann gibt es für das Automodell in diesem Aufbauzustand schlichtweg keine ABE. Ist doch ganz einfach. Das ist beim Kauf vorher zu prüfen. In der ABE steht ja exakt drin für welchen Typ, Antrieb, e1*2001/116*0413*XX-…. Nummer (und hier ist XX elementar wichtig ab welcher Nummer die ABE gültig ist und das ist zu finden in der ZB1 unter K)…… die ABE gültig ist und welche Auflagen dann zusätzlich zu erfüllen sind.
Beispiel: Link => Gutachten zur ABE für Sparco Trofeo 4 16“ 185/205
Bei keinem der aufgeführten/freigegebenen Smarts gibt es die Auflage R09 diese Reifengröße ist nur zulässig, wenn sie bereits als Serienbereifung zugelassen ist.
Wenn es für sein Auto keine ABE gibt => Gutachten mit Abnahme/Eintragung nach §19.3 bzw. §21
Also z.B. eine Einzelabnahme samt Eintragung in die Papiere, bei der dann alles aufwändiger wird beim Prüfer (ggf. Vergleichsgutachten, Abrollumfang, Traglast, Spurweitenänderung, Radabdeckung, Freigang, Radhaus bördeln, ……….).