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Nein. Ist weder im Fahrzeug direkt vorgesehen noch legal (außer bei starker Sichtbehinderung durch Nebel, Regen oder Schnee) Der Scheinwerfer hat nur eine Freigabe als Nebel bzw. Abbiegelicht. Und darf auch nur dafür genutzt werden.
Der Nebler wird aber bei Nacht wenn er als Abbiegelicht benutzt wird beim Ein- und Ausschalten sanft hoch- und runtergedimmt. Also ist seitens der Elektronik eine Dimmung möglich. Die läßt sich mit dem Diagnosesystem auch anpassen. Ob sich die so wie du es fragst programmieren läßt, keine Ahnung.
Es gibt aber glaube ich runde Nebler mit extra Standlichtringen und Zulassung. Vielleicht wäre das eine Alternative