Hallo zusammen,
kann ich einen 750kg oder 500kg ungebremst als einen 100kmh Hänger mit dem smart forfour nutzen?
Viele Grüße Sebastian
Hallo zusammen,
kann ich einen 750kg oder 500kg ungebremst als einen 100kmh Hänger mit dem smart forfour nutzen?
Viele Grüße Sebastian
Schau mal Hier(Klick) KÜS Gespannrechner.
Wenn ich 750kg Anhänger ohne weitere Angaben eingebe, muß das Zugfahrzeug eine Leermasse von 2500kg vorweisen. Da müsstet du also mehr als 2 forfour vorne einspannen. 😁
Beim 500kg Anhänger sind 1667kg Leermasse Zugfahrzeug gefordert.
Was wiegt der 44?
Gegoogelt: 970kg (ohne Gewähr) also No Chance.
Bei ungebremsten Anhängern ist der Faktor beim 0,3 fachen vom Leergewicht des Zugfahrzeuges. Das wird also nichts. Das reicht grad mal für nen alten DDR Klaufix mit seinen 350kg ZulGG.
Um einen gebremsten Anhänger wirst Du folglich net herumkommen, denn hier ist der Faktor zur Leermasse bei 1,1 (Radstoßdämpfern) bzw. 1,2 (Radstoßdämpfern + Anti-Schlinkerkupplung).
Das reicht dann auch dicke aus um nen vollen 750kg Anhänger am smart zu ziehen.
Denn mal Hand aufs Herz, der 453 verhält sich ja eh schon nicht unproblematisch wenn Du vollen Eimer in die Bremsen steigst. Wenn Du dann noch ne 3/4-Tonne ungebremst hinten am Haken hast stell ich mir das nicht so Fein vor.
Nebenbei noch ein kleiner Rat zum Thema 100er Zulassung!! Da dieses eine Sonderregelung ist wird bei einer Überschreitung dieser 100km/h das Bußgeld ab den 80 km/h gerechnet weil diese Sondergenehmigung erlischt wenn Du die Geschwindigkeit überschreitest.
Okay, Thema ist durch. Vielen Dank für die Info 👌 dann wird's wohl ein leichter 500kg Hänger. Geplant ist es diesen mit einem Dachzelt kombinieren. Eine Art Mini-Caravan 😎
80 kmh genügen....
Nebenbei noch ein kleiner Rat zum Thema 100er Zulassung!! Da dieses eine Sonderregelung ist wird bei einer Überschreitung dieser 100km/h das Bußgeld ab den 80 km/h gerechnet weil diese Sondergenehmigung erlischt wenn Du die Geschwindigkeit überschreitest.
Wo hast Du das denn her?
Der Geltungsbereich für die 100 km/h - Zulassung erstreckt sich auf deutsche Autobahnen und Kraftfahrstraßen. Überschreitest Du dort die 100 km/h vorwerfbar, gilt die Tabelle für PKW mit Anhänger und ab mehr als 15 km/h gibt es einen Punkt. Fährst Du auf der Landstraße über 100 km/h, wird natürlich ab 80 km/h gerechnet, weil die Regelung dort gar nicht gilt.
So am Rande.... Der geplante Hänger soll 1,5 m Kisten Länge haben. Zelt ist aber 1,75m lange im Packmass. Überstand von 12cm pro Seite sollte kein Problem sein?!
Seitlich darf im normalen Fahrzeugbetrieb nichts über die Fahrzeugumrisse herausragen. Die breiteste Stelle eines Tieflader-Kastenanhängers sind die Radabdeckungen. Die Grenze nach vorne bildet die Manövrierfähigkeit des Gespanns. Du musst also mit dem Zugfahrzeug uneingeschränkt bei Vorwärtsfahrt lenken können. Da der Smart einen recht kleinen Wendekreis hat, sollte mindestens dessen halbe Breite als Abstand zwischen Aufbau und Kupplungskugel vorhanden sein. Nach hinten gelten die Regeln der herausragenden Ladung.
Willst Du das Zelt fest montieren, solltest Du vorher mit dem TÜV-Prüfer Deines Vertrauens unter Vorlage der Zeltunterlagen reden, welche Anforderungen er an die Befestigung an einem bestimmten Anhängermodell stellt, damit es später keine Probleme gibt. Zudem muss nach der Montage eine Mindeststützlast gegeben sein, damit der Anhänger auch im ansonsten unbeladenen Zustand sicher gezogen werden kann. Auch dauerhaft andere Maße müssen eingetragen werden. Ggf. wird dann auch ein anderes Fahrzeug draus: SDAH für Campingzwecke. Damit wärst Du aber auch bei Deiner Versicherung auf der sicheren Seite.
Bei ungebremsten Anhängern ist der Faktor beim 0,3 fachen vom Leergewicht des Zugfahrzeuges. Das wird also nichts. Das reicht grad mal für nen alten DDR Klaufix mit seinen 350kg ZulGG.
Zusatz:
Es muss nicht so ein oller DDR Hänger sein. Als vor (20 Jahren?) die 100er Regelung aufkam, reichte die Formel nicht unseren Wagen für unseren ungebremsten 750er Baumarkt-Klaufix. Da dieser ansonsten nur für leichte Lasten und ein Motocross Moped (50 Kilo oder so) für unseren Jungen da war, haben wir den 750er Baumarkt Hänger einfach beim TÜV ablasten lassen und Schein ändern lassen auf das Gewicht was per Formel erlaubt war.
Ich meine das waren irgendwo um 4xx Kilo ZulGG . Lief problemlos.
Schau mal hier, Leergewicht 125 Kilo. Sprich mal mit dem TÜV ob er dir den auf genau das erlaubte Gewicht von 3xx Kilo ablasten würde.
Aus meiner Sicht spricht nichts dagegen - früher jedenfalls nicht.
Innenmaß (cm) | 204x116x35 |
Außenmaße (cm) | 299x159x89 |
Die Frage ist natürlich ob dir dann die Zuladung reicht. Aber das Teil ist 2 Meter lang und reicht so für das Schlafen von der Länge her...
Es muss nicht so ein oller DDR Hänger sein.
Tja, diese "ollen" DDR Büchsen haben aber einige nicht von der Hand zu weisende Vorteile.
Von der Optik mal ganz abgesehen wirst Du zB keine modernen Anhänger finden die unter 750kg zulGG haben. Du musst Deinen Anhänger folglich mal um über die Hälfte ablasten um die 100er Zulassung zu bekommen und einige von den modernen Anhängern haben dafür ein sehr hohes Leergewicht.
Zum anderen sind die Federungen dieser Anhänger so ausgelegt das die im oberen Gewichtsdrittel die besten Fahreigenschaften haben. Im unteren drittel ist die Federung in der Regel Bockhart was dazu führt das diese Anhänger zum dotzen neigen. Fühlt sich nicht sonderlich prickelnd an und fährt sich daher nicht so angenehm.
Und abschließend lassen sich die wenigsten dieser Anhänger mit Stoßdämpfern nachrüsten, geschweige denn das diese schon drin wären. Und ohne diese gibts halt auch leider keine 100er Zulassung
Habe mich für folgendes Modell entschieden 😁 👍 Dachzeit wird an die Träger geschraubt. Zelt eintragen lasse ich nicht, muss ich auf dem Dach eines PKWs ja auch nicht.
Jetzt nur noch für Kupplung montieren. Liegt seit 3 Monaten im Wohnzimmer.
100kmh unbedenklich Erklärung ist dabei, aber der forfour ist zu leicht als Zugfahrzeug.
80kmh Tempomat und ab in der Urlaub passt auch 😎👌
Viele Grüße Sebastian