Smart 453 - Das allgemeine Echo auf der Straße

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  • "dannfahreichhaltrechtsvorbei"-Paket

    Zumindest bei uns in der Schweiz musst Du dann aber zwingend auch das "danachgeheichzufuss"-Paket mitbestellen :P Nein, ernsthaft, das langsame Rechtsvorbeifahren – auch ohne Wiedereinlenken auf die linke Spur – ist bei uns ebenfalls verboten (sofern nicht im Stau) und wird scharf sanktioniert.

  • Auch in Deutschland ist es nicht erlaubt. Nur die Linksfahrer sollten härter zur Kasse gebeten werden. Denn erstens verursachen sie Staus, was immer Gefahren mit sich bringt und den Betroffenen Kosten verursacht und zweitens muss ich zum Überholen 4 Spurwechsel vornehmen zudem noch auf die noch schneller befahrene ganz linke Spur, anstatt nur 2, wobei auch jeder Spurwechsel ein gewisses Risiko bedeutet.

  • Rechtsvorbeifahren – auch ohne Wiedereinlenken auf die linke Spur – ist bei uns ebenfalls verboten (sofern nicht im Stau) und wird scharf sanktioniert.

    und deshalb kommen die Schweizer über die Grenze und toben sich hier aus.
    Liebe Schweizer Forumskollegen: ihr seid natürlich ausgenommen. :D
    Da ich in Grenznähe zur Schweiz wohne kriege ich das hautnah mit und es vergeht kein Monat, ohne dass Artikel über Schweizer Raser in der Zeitung erscheinen. Um den hohen Strafen in der Schweiz zu entkommen, fahren sie über die Grenze und toben sich hier aus. In Singen z.B. fahren sie, bei Dunkelheit, mit 100 durch die Stadt. Und das Leute, ist gar nicht lustig. Wenn sie von der Polizei gestoppt werden, zücken sie ein Bündel Scheine, bezahlen, lachen und machen weiter. Es gab aber auch schon Fälle, da sahen die Polizisten den ausgestreckten Mittelfinger.
    Ob jetzt auf der Autobahn mit 100 km/h schleicht ist mir im Prinzip egal, was die ausländischen Kollegen machen, auch die Österreicher, Holländer und Franzosen zählen dazu, das ist es aber nicht. So, das wollte ich mal sagen.
    Überzeugt euch selbst, dass ich nicht übertreibe.

  • Ja, darüber habe ich auch schon oft gelesen. Idioten gibt es halt überall :thumbdown: Offenbar sind da seit einiger Zeit am Wochenende sogar Schweizer Polizisten zusammen mit der deutschen Polizei unterwegs (da naheliegenderweise viele der entsprechenden Fahrzeuge nicht wirklich zulassungsfähig sind und Verzeigungen der deutschen Polizei m.W.n. bei uns in der Schweiz weiterverfolgt werden) - da wird's dann weniger lustig für die "Schweizer".


    Dass das für Euch Anwohner mehr als ärgerlich ist, kann ich voll und ganz nachvollziehen. Das ist sicherlich auch eine Folge des in der Schweiz vor rund vier Jahren eingeführten "Rasergesetzes" (Teil des Verkehrssichterheitsprograms "Via Sicura") – bei massiven Geschwindigkeitsübertretungen drohen hier zwingend Gefängnisstrafe >1 Jahr, Ausweisentzug und hohe Busse sowie ggf. Einzug des Fahrzeuges. Abgesehen davon, dass Ihr in Deutschland nun all die Idioten abbekommt, finde ich dieses Gesetz aber eine gute Sache – obwohl ich selbst mit viel Technik-/Automobilbegeisterung und etwas Motorsporterfahrung (auf der Rennstrecke, nicht im öff. Verkehr...) gesegnet bin. Heutzutage darf man das, genau wegen diesen Dummköpfen, ja kaum mehr öffentlich sagen.

  • Mein Beitrag dazu.
    Ich wohne direkt an der A96.
    Und fahre auch täglich darauf.
    Die große Mehrheit der Schweizer und Österreicher sind sehr zuvorkommende Fahrer,
    ja auch .innen, türlich auch die Mädels.


    Und die paar, die ihren Lambo oder Daimler hier fliegen lassen.
    Ganz ehrlich, würde ich ganz genauso machen, hätten wir einen Nachbarn ohne Tempolimit.

  • Naja - Sanktionen gelten in D auch für die Nichteinhaltung des Rechtsfahrgebotes.
    Die LKW-Spur ist keine LKW-Spur und man kann mit einem PKW darauf fahren ohne alle vier Reifen zu verlieren... Hat sich leider noch nicht herumgesprochen.


    Genauso wie Mittelspurfahrer und Linksspurblockierer bestraft werden, trifft es auch die Rechtsüberholer. Über die Wahrscheinlichkeit brauche ich keinem zu erzählen.
    Wobei "Überholen" setzt voraus erneut die Spur zu wechseln - ansonsten ist es Vorbeifahren. JA auch das ist nicht erlaubt, aber ein andere Kategorie im Katalog.


    Das Blinken, Hupen, Drängeln usw. ist Nötigung und damit höher Sanktioniert als das rechts vorbeifahren. Ich rede KEINESFALLS vom Standstreifen! Der im Internet kursierende "Trick" ist kein Trick, sondern gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr - je nach Geschwindigkeit... Das gleiche gilt für Helden, die sich ein Blaulicht besorgen und denken das kostet nur 20 € für die missbräuchliche Verwendung eines Blaulichts.
    Mißbräuchlich Verwenden kann es nur jemand, der es führen DARF - alle anderen: "Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr". Egal als "Top-Trick" kursiert auch das durchs Internet.


    Wie gesagt - nicht mit 250 km/h und OHNE jegliche Kommunikation. Ihr wisst welchen Finger ich meine... ;)


    Im Ausland halte ich mich zu 99,9 % an ALLE Vorschriften - das Rupfen von germanischen Autofahrern ist sehr beliebt ;)
    Im Germany komme ich nur auf 90 % - ohne es weiter kommentieren zu wollen.


    PoWder

  • Die meisten Autofahrer sind sich anscheinend gar nicht bewusst, daß in D auch Geschwindigkeitsbeschränkungen gelten. Kommt man aus dem Ausland nach D, sieht man gleich an der Grenze ein großes, rechteckiges Schild. Darauf steht: Geschwindigkeit in Ortschaften 50 km/h, auf Landstraßen 100 km/h, auf Autobahnen 130 km/h (Richtgeschwindigkeit). Und über letzteres sind sich die Leute wohl unklar. In der Praxis heißt das: fährt jemand z.B. 180 km/h und gerät in einen Unfall, den er gar nicht verursacht hat, bekommt er eine Teilschuld weil davon ausgegangen wird, wäre er 130 km/h gefahren, wäre der Schaden nicht so hoch ausgefallen.

  • Dietmar Dein Ansatz ist korrekt und geht in die richtige Richtung, aber ein paar Formulierungen stimmen nicht:


    Die Richtgeschwindigkeit ist KEINE Geschwindigkeitsbeschränkung!

    Die HÖHE des Schadens ist nicht relevant!


    Eine Teilschuld wird nicht automatisch (per se) aufgrund der Über- oder Unterschreitung der Richtgeschwindigkeit von 130 km/h (Autobahnen) festgelegt.


    Falls das geändert wurde und mein Wissen veraltet ist, bin ich für einen Link zu den geänderten Gesetzen, Verordnungen oder Durchführungsbestimmungen sehr dankbar.


    Meines Wissens geht es bei der Richtgeschwindigkeit darum ob ein Unfallereignis sich bei Einhaltung der Richtgeschwindigkeit überhaupt ereignet hätte.
    Dazu gehört auch ob ein Autofahrer/-in A mit der Geschwindigkeit "Richtgeschwindigkeit plus x oder minus x" hätte rechnen müssen/können.


    Die Richtgeschwindigkeit kann damit Folgen für die Haftung haben - insbesondere wenn der Autofahrer B bei einer nicht vorhandenen Geschwindigkeitsbeschränkung ein Tempo
    größer (ODER AUCH KLEINER!) der Richtgeschwindigkeit gefahren ist.


    Trotzdem ist der Hinweis von Dietmar wichtig, weil die Gerichte immer mehr den schneller als 130 km/h gefahrenen Unfallopfern eine Teilschuld zusprechen!
    Ich will das mit meinen Hinweisen keineswegs "herunterspielen"!


    PoWder

    2 Mal editiert, zuletzt von PoWder ()

  • Als ich vor sieben Jahren von einem 3er BMW auf den 451 umgestiegen war, fiel mir sehr unangenehm auf, wie häufig man angeblinkt, geschnitten und bedrängelt wurde. Im BMW hatte ich derlei Verhalten nie erlebt. Jetzt fahre ich seit ein paar Wochen nach drei Jahren Smart-Pause den 453 und werde gefühlt mittlerweile als "vollwertiger" Verkehrsteilnehmer behandelt. Ich weiß nicht woran das liegt. Entweder werden Smartfahrer inzwischen tatsächlich als vollwertige Verkehrsteilnehmer akzeptiert oder meine eigene Wahrnehmung hat sich Richtung Gelassenheit gegenüber diesem Phänomen gewandelt.

  • Zum Einen haben sich die Anderen wohl schon langsam an einen Smart im Straßenbild gewöhnt und inzwischen bemerkt, dass ein Smart andere Fahrleistungen hat als ein "Behindertenfahrzeug". Zum Anderen ist der 453 derart massiger geworden, dass er wohl nicht unbedingt mehr als Smart, und somit als vermeintliches Verkehrshindernis, erkannt wird.