Osram Nightbreaker Unlimited H4 für Abblend- und Fernlicht

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  • 100 W sind nicht zulässig. Bei Fernscheinwerfern ist das was anderes, da gehts über die Lichtleistung aller vorhandenen Scheinwerfer mit den zugelassenen Leuchtmitteln und ich meine generell ist die Grenze bei 300000 Candela.
    Die 100W-Teile sind definitiv nicht im StVO-Bereich zugelassen. Ausserdem ist die Verkabelung dafür nicht ausgelegt, abgesehen von den Reflektoren. 75W denke ich sind hier das Ende der Fahnenstange, so rein konstruktionstechnisch.
    Hoffentlich holt mal einer ne Zulassung für LED-Einsätze. Oder es gibt Originale.
    Beim 450er konnte man für den Gegenwert des Autos einen Umbausatz von Michalak verbauen. Beim 453er sind mir keine legalen "Tuning"-massnahmen bekannt ausser eben die Nightbreaker mit den bekannten Haltbarkeitsproblemen.

    Smart 453 prime 0,9l Twinamic, Smart 450 Benzin (modifiziert), Smart 452 (modifiziert) plus eine wechselnde Anzahl an Smart 450ern/452ern! :D

  • ... ausser eben die Nightbreaker mit den bekannten Haltbarkeitsproblemen.


    Da habe ich bisher immer Glück gehabt. Ich hatte auch bei meinen Vorgängern und parallel dazu in unserem derzeitigen Skoda die Nightbreaker verbaut, und ich musste noch keines der Leuchtmittel ersetzen. In meinem vorherigen 453 waren sie auch knapp 3 Jahre drin und sind es jetzt wahrscheinlich noch immer.

  • nein stephan, das sind nicht die die ich gekauft habe.
    es sind diese hier.richtige überraschungseier
    https://www.amazon.de/gp/product/B0767PQT6Y/ref=ppx_od_dt_b_asin_ti...

    Nun, diese Leuchtmittel können tatsächlich ein E-Zeichen haben.
    Sind deswegen aber noch lange nicht im öffentl. Strassenverkehr zugelassen! Denn da muss dieses Leuchtmittel hinter dem "E" noch ein eine weitere Kennzeichnung haben. Zum Beispiel "R37" für Glühlampen.
    ..... und das haben diese Leuchtmittel garantiert nicht!


    Dieser Anbieter arbeitet offensichtlich mit dem "E-Zeichen" um Umsatz zu machen. Findet man auch bestätigt wenn man seine Antwort liest, in welcher er die Nutzung im öffentl. Verkehr bejaht.


    Es gilt u. a.:
    §49a StVZO Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
    .........
    (6) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Lichtquellen verwendet werden.


    Sicherlich gibt es da noch weiteres aber ich finde jetzt nichts mehr und möchte auch keine weitere Zeit in dieses Thema investieren.


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  • ..die Nightbreaker verbaut, und ich musste noch keines der Leuchtmittel ersetzen. In meinem vorherigen 453 waren sie auch knapp 3 Jahre drin und sind es jetzt wahrscheinlich noch immer.

    ich kann von den gleichen Erfahrungen berichten und daher wird das für Juni angekündigte Cabrio sofort auf Nightbreaker Laser umgerüstet.

  • Habe bei meinem neuen Fahrzeug die Lampen gleich getauscht, dabei aber Fotos gemacht. War selbst erstaunt was für ein Unterschied bei der Helligkeit zu sehen ist...


    links -> Osram Night Breaker Laser H4 Next Generation
    rechts -> Original vom Werk verbaut

  • So, gerade die Osram Night Breaker Laser H4 Next Generation eingebaut. Nochmals Vielen Dank an Lutz :!: für den Tipp :thumbsup: mit dem "abrauchen" vor dem Einbau der Birnen im Lampengehaeuse, ich war echt erstaunt wie sehr die Birnen geraucht haben...
    Ich finde man sieht den Unterschied zu den Original verbauten H 4 Birnen sehr deutlich...
    Gruß Ralf

  • Ja, die Nightbreaker sind schon ein Sahneschnittchen unter den H4-Birnchen. Deshalb habe ich seinerzeit diesen Thread eröffnet. :thumbup:

  • Bei mir haben die Nightbreaker inzwischen Verfärbungen auf den Reflektoren hinterlassen. Hat das noch jemand?


    mlG Michael