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  • Bist Du Dir sicher, dass Du etwas abnehmen / eintragen lassen musst? Steht das Wirklich in der ABE der Felgen?


    Meistens sind da nämlich zwei Einträge für die HA drin:


    hc_003.jpg


    Für alle mit Urban Style, Sleek Style und Brabus gilt dann Zeile zwei auf der HA und damit keine Abnahme, etc. Vielleicht sind die Flaps noch woanders drin.


    @SmartConnect: Das sind die Abdeckungen, die im Kotflügel auf der HA eingetackert / eingeschweißt sind. Beim Urban Style hast Du dafür die Komplettbeplankung.

  • bei meinem Brabus-Paket sind hinten 17 Zoll dabei, also passt das nicht zusammen.

    Was passt nicht zusammen? In meinem Beispiel ging es nur um die zwei Zeilen, nicht um die Reifengröße.


    Zeile 1 ist ohne die Flaps und Vorführen / Eintragen.
    Zeile 2 ist mit Flaps und ohne Vorführen / Eintragen.

  • Bei uns nimmt der TÜV die angegebenen Rad-/Reifengrößen sehr ernst. Steht da 16 Zoll, dann müssen auch 16 Zoll drauf sein. Beim Brabus-Sport-Paket sind hinten 17 Zoll verbaut, was dann nicht zu dem Schreiben passen würde und somit nicht mit demselben abgenommen werden würde.

    :rolleyes: Smart 42 Passion 66KW + Twinamic - weil's Spaß macht :thumbsup:

  • Bei uns nimmt der TÜV die angegebenen Rad-/Reifengrößen sehr ernst. Steht da 16 Zoll, dann müssen auch 16 Zoll drauf sein. Beim Brabus-Sport-Paket sind hinten 17 Zoll verbaut, was dann nicht zu dem Schreiben passen würde und somit nicht mit demselben abgenommen werden würde.

    Mir ist völlig klar, was wo verbaut ist, Du bist aber noch nicht bei mir.


    Es geht nicht um Brabus oder Reifen / Felgengrößen gleich welcher Art oder Größe. Ich wollte von mjupper lediglich wissen, ob er wirklich vorführen / eintragen muss, denn in den allermeisten Gutachten / ABEs stehen für die HA zwei Einträge. Einmal eben mit Flaps, die auch z.B. das Brabus Sport Paket verbaut hat, und einmal ohne die Flaps. Und selbst wenn Du die Flaps nachrüstest, müsstest Du trotzdem vorführen eintragen, denn es geht um werksseitig verbaut. Dabei ist es dann unerheblich ob 15, 16, 17, 18 oder 19" (hm .. geht das?). Entscheidend sind die Breite bzw. ET.


    Es hätte ja sein können, dass sich im Falle mjupper das noch als Irrtum erweist. War aber nicht so und damit war das dann auch für mich geklärt.


    Als ich im Bestellprozess für mein Auto war habe ich das erst überhaupt nicht geschnallt, als ich mir für den Winter quasi identisch große Felgen kaufen wollte, dass so ein lächerliches 2 cm Plastikteil (Daimler möge es mir nachsehen, mea culpa, :whistling: ) kann ja wohl nicht über vorführen und eintragen entscheiden.

  • ...kann ja wohl nicht über vorführen und eintragen entscheiden.

    Doch kann es!


    Das Teil soll verhindern, daß aufgenommene Steinchen dem Hintermann vor den Latz geknallt werden.


    Und wenn das Rad nicht bündig mit dem Radkasten abschließt, dann muss der halt "künstlich" verbreitert werden...


    PoWder