Ich bin jetzt aber nicht sicher, was die Verwendung einer Dashcam rechtlich angeht. Gab es da mal eine belastbare Entscheidung, ob die nun erlaubt sind oder nicht?
Die rechtliche Situation interessiert mich persönlich nicht die Bohne. Für Radfahrer und Fußgänger ist morgens bei mir auf dem Weg ins Büro, 5:30 Uhr, Rotlicht nur eine Empfehlung. Sollte ich einen der Spacken umnieten, so wird in dem Fall die Aufnahme vor Gericht verwendet, auf der mein "Grün" zu sehen ist.
Mit Sicherheit wird der Unfallgegner behaupten er hätte "Grün". Auf solche teuren gerichtlichen Diskussionen habe ich keine Lust.
Bei solchen schwerwiegenden Vorfällen wird die Cam als Beweismittel anerkannt.
Ich "tausche" dann oder sonst sehr gerne die mir vorgeworfene fahrlässige Körperverletzung oder Tötung gegen einen Verstoß gegen den Datenschutz, etc.
Ich zitiere mal obigen Link: "Wahrnehmung berechtigter Interessen" . ( Mein Lappen ist ein berechtigtes Interesse...)
PS:
Des Weiteren hat mir meine Dashcam bereits mal eine unkomplizierte Regelung eines Auffahrunfalles von hinten eingebracht. Ich musste beim Telefonat mit der gegnerischen Versicherung lediglich erwähnen dass ich eine Aufnahme der unklaren vorderen Verkehrssituation habe und der Einschlag von hinten als deutlicher Bildwackler erkennbar ist.
Die saßen hinten zu Dritt im Wagen, hätten also mit Absprache jedes Märchen erzählen können ...