Dann geh dem Autohaus auf die Nerven. Notfalls sollen die das Gerät austauschen. Drei erfolglose Nachbesserungsversuche der Fachwerkstatt ...
Du bist in der Frist der gesetzlichen Gewährleistung - verwechselst mal wieder Garantie mit GW.
Buchstabiere Verbraucherrechte !
Anstatt hier hilflos rum zu jammern, was hast du KONSTRUKTIV bereits erledigt ?
Selber Rumfrickeln in Zeiten von GW und Garantie ist grundsätzlich nicht an zu raten.
Brief per EInschreiben Rückschein, Rückabwicklung, etc. . RA kontaktiert ?
Du bist doch über 18 und solltest deine elementaren Rechte kennen.
Kennen sollte man auch die Tatsache dass man eine RSV haben sollte wenn man schon "Auto fährt" . Für Eierphone 16 ist das Geld das aber nie für ne RSV ...
Es sollte genau so bekannt sein dass Händler/Verkäufer erst "spuren" wenn ein Brief vom RA eingeht. Es muss also gar nicht "eskalieren".
Es reicht dann ein Brief.