Es ging mir darum ob bzw wie man die Lautstärke vom Warnton erhöhen kann.
Eine Belehrung was ich darf und was nicht, brauche ich nicht
Du nicht, aber wir hatten das Thema mal bei illegalen Leuchtmitteln.
Und so viel anders ist das hier nicht
Es ging mir darum ob bzw wie man die Lautstärke vom Warnton erhöhen kann.
Eine Belehrung was ich darf und was nicht, brauche ich nicht
Du nicht, aber wir hatten das Thema mal bei illegalen Leuchtmitteln.
Und so viel anders ist das hier nicht
Ich weiß, heutzutage muss immer alles per Anleitung zu erlesen sein.
Was soll Smart denn sagen?
Tankinhalt siehe Ausrüstung Auto. Wenn leer: tanken.
Wenn du zwischendrin mal tanken willst: tanken.
Wenn mal anstatt 12 Liter nur 10 reingehen? Nur 10 tanken.
Bei meinen bisherigen Auto stand nie verbindlich drin: Wenn 1/2 voll noch 12 Liter zu tanken.
Wenn 1/4 voll noch 18 Liter zu tanken.
Tankuhren sind Schätzeisen!
Klar isses doof, aber "früher" waren die Tanks nur große "Blecheimer" die hinter der Rücksitzbank oder über / an der Hinterachse montiert waren.
Heute müssen sie so platzsparend unter das Auto konstruiert werden, dass man eventuell erst hinterher bemerkt, dass da was doof is...
Und dann isses rum. Die Formen heute / früher sind nicht zu vergleichen.
Laut spritmonitor war ich bisher 9x tanken, durchschnittstankmenge liegt bei 26,4 Liter wobei einmal 10 Liter und einmal 17 Liter dabei waren (vollgetankt bei halbleer).
Man sollte mal wegkommen von diesem ewigen "Das muss man mir sagen" und "bei meinem Wagen von XX ist das anders"
Wir wollen immer alles geregelt haben und dass man uns an die Hand nimmt... "Wie öffne ich das Verdeck beim Cabrio mit dem Schlüssel"
Vieles steht im Handbuch, das meiste lässt sich mit gesundem Menschenverstand lösen. Und wenn es dann nicht geht, kann ich immer noch fragen...
Aber die heutige Natur geht ja in die Richtung, dass ich erstmal im Forum frage, bevor ich selber schaue / suche...
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Sorry, ich schweife ab
Mich hat das selber mal interessiert, weil ich mir die Blitzerwarnungen auch installieren wollte.
Aber ich hab meist das Navi auf stumm, da würde das nicht helfen, außer man schaut zufällig aufs Display
TomTom auf m Smartphone:
ZitatAlles anzeigen[...]
Dabei wollen wir stets den Wortlaut von Paragraph 23 Abs. 1b der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) im Hinterkopf behalten, der da lautet:
Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).
Blitzer-App: Legal oder illegal?
Technische Geräte, die Blitzer anzeigen oder stören können, dürfen also nicht mitgeführt werden. Durch diese Formulierung wird praktisch jedes Smartphone in einem Auto auf öffentlichen Straßen illegal, sobald eine Blitzer-App darauf installiert ist.
Zwar ist das erunterladen einer Blitzer-App erlaubt, doch verboten ist es, diese dann auch zu nutzen, wenn das Auto in Betrieb ist. Hierzu gibt es ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) in Celle vom 3. November 2015 (Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 313/15). Darin heißt es:
Der Verbotstatbestand des § 23 Abs. 1b Satz 1 StVO ist erfüllt, wenn ein Fahrzeugführer während der Fahrt ein Mobiltelefon betriebsbereit mitsichführt, auf dem eine sog. “Blitzer-App” installiert und diese App während der Fahrt aufgerufen ist.
TomTom-Navi fest verbaut:
ZitatRadarwarner im Navi: erlaubt oder verboten?
Ausgehend vom oben zitierten Urteil des OLG Celle lässt sich schlussfolgern, dass auch ein Navi mit Radarwarner erlaubt ist, solange die Radarwarnfunktion während der Fahrt nicht in Betrieb genommen wird.
Verdächtiges Gerät: Navi und Smartphone sind nicht vordergründig Radarwarner und zunächst erlaubt.
Im Navi funktioniert der Radarwarner entweder durch eine vorinstallierte Datenbank, die stationäre Geschwindigkeitsmessgeräte beinhaltet oder ähnlich einer Blitzer-App, bei welcher die Standorte auch mobiler Blitzer in Echtzeit gemeldet werden können.
So oder so sind solche Radarwarner nicht erlaubt, sobald der Fahrer den Motor startet und öffentliche Straßen befährt.
Quelle:
Bei mir kommt’s auch immer und ich mache: nichts.
Das geht von alleine weg. Stört mich nicht.
Muss die ersten Sekunden eh ausparken
Hast Du mal probiert während der Ansage die Lautstärke zu verändern?
Bei mir wird die Musik definitv leiser.
Sonst hätte ich das Radio längt rausgeworfen...
Mal auf Werkseinstellungen zurückgesetzt? Vielleicht hat sich was "verknotet"...
Im Radiobetrieb: lauter / leiser stellen.
Wenn dann die Navidurchsage kommt (währenddessen) die Lautstärke anpassen.
Dadurch hast Du die Absenkung. Soweit ich bei meinem höre, bleibt das Verhältnis bestehen... Müsste ich aber nochmal testen...
Diese Diskussion gab es auch schon.
Jemand hier aus dem Forum hat wohl mit jemand von Brabus gesprochen.
Und Ammoniak wird bei den Benzinern wohl ausgeblasen...
Bei uns ist es der Gestank nach Ammoniak.
Ursprungsthread:
Brabus Cabrio stinkt säuerlich
Öfters bemerkt haben wir es in einer Konstellation:
Innerorts, leicht bergauf, hoher Gang (4.gang?) und niederturig auf 50 bleiben.
Aber auch mal beim vom Kreisverkehr wegbeschleunigen.
Egal ob kalt (bis 3km) oder warm (über 30km)
/Edit:
Wir haben die Abgasanlage von CS drauf.
Ich bin aber der Meinung, dass es nicht an der Anlage als solches liegt.
Ich tippe auf die Endrohre nach hinten als Übeltäter.
Die Anlage sollte auch bleiben, weil jetzt klingt der Brabus nach Brabus
Der aufmerksame Fahrer merkt: wenn das Pedal fest getreten ist, liegt keine Kraft an.
Sobald man soweit vom Pedal runtergeht, dass die Start/Stop-Automatik deaktiviert wird, wird eingekuppelt und der Vortrieb beginnt.
Deswegen: fest drauftreten muss reichen.
Ob das technisch nun so einwandfrei beschrieben ist, keine Ahnung.