Beiträge von SP_2017

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    Bevor noch mehr Vermutungen gemacht werden:
    Der Smart wurde von einer Privatperson an eine Privatperson verkauft. Der Vorbesitzer hat das Fahrzeug von einem Mercedes-Händler als Jahreswagen mit junge Sterne Garantie (Laufzeit bis Ende 2018) erworben und nach einem Jahr an mich verkauft. Ich habe alle Inspektionen bei diesem Händler durchführen lassen und bin dementsprechend nicht mit Kulanz zufrieden.


    Zum anderen wollte ich nur meine Erfahrung bezüglich LED & Garantie hier mitteilen. Darum geht es doch allgemein in einem Forum. Daher finde ich Aiussagen, wie "willst du Mitleid, Beileid" unverständlich. Diese Aussagen werden hier allerdings auch noch unterstützt.


    Dass eine LED nicht zur Garantie zählt ist unverständlich, da die allgemeine Mindestlebensdauer bei etwa 20.000 Stunden liegt (entspricht bei durschnittlich 50 km/h etwa 1 Mio Kilometer). Selbst unter Berücksichtigung ungünstiger Bedingungen sollten 200.000km drin sein. Schließlich reden wir hier nicht von einer 10 € Glühlampe, sondern von einem 600 € Scheinwerfer.


    Der Mercedes-Niederlassung gibt die Daten an die Mercedes Fleet Gesellschaft weiter und erklärt dazu nur, dass diese Gesellschaft das so verlangt.


    Das finde ich als Begründung unzureichend. Insbesondere da ich in den Unterlagen einen Brief von der Garantie fand, wo steht, dass die beiligende Postkarte (die nicht mitgeliefert wurde) zur Ummeldung der Garantie reicht. Da ich die Karte nicht habe, bat ich die Werksatatt um Ummeldung, was auch problemlos möglich war --> Garantie = ok.


    Grundsätzlich war ich der Meinung, dass ich hier im Forum Leute treffe, die ähnlich Erfahrungen gemacht haben und mir ihre Erfahrungen mitteilen können.


    Das Thema ist für mich abgeschlossen.


    mfG Andreas

    Herrgott, TIPPFEHLER!!! 2015 anstatt 2005!!
    Sollte eigentlich ersichtlich sein, denn ich schreibe doch hier im smart-453-forum, oder?


    @MY42, danke für den Hinweis mit der privaten Weiterverkauf. Dies könnte eine Erkärung sein, die ich aber nicht von Mercedes so bekommen habe. Auch ist aus einem Kaufvertrag nicht grundsätzlich ersichtlich, ob es sich um einen gewerblichen Verkauf handelt oder nicht. Ein Fahrzeug kann auf den Namen einer natürlichen Person laufen, welche als Selbstständiger (Einzelunternehmer) ein Gewerbe betreibt.


    Die LED-Kennzeichenleuchte kann nicht nachgerüstet sein, weil das SC den Tausch auf Kulanz machen wollte.


    @PoWder: Wieso verstehst du nicht, was ich möchte? Steht doch da!


    "Warum soll ich der Mercedes-Werkstatt den Kaufvertrag mit dem Kaufpreis (Aussage der Frau am Empfang) aushändigen, wo doch die Garantie ausdrücklich an das Fahrzeug und nicht an den Halter/Eigentümer gekoppelt ist?"


    mfG Andreas

    Moin,


    nun war es soweit, vor ein paar Wochen den Smart (ForTwo, BJ. 2005, 45000km) zur Inspektion (Mercedes) gegeben. Im Vorfeld habe ich den defekten (original) LED-Scheinwerfer vorne angegeben. Am Telefon: "Kein Problem, ist ja offensichtlich ein Garantiefall".


    Am selben Tag ging das Theater los: Auspuffumhüllung (was auch immer das ist) defekt, hintere Kennzeichenbeleuchtung (LED) mit Wasserschaden und Bremsleitung gelockert.
    Aber zum Glück gibt es ja Kulanz, denn nach Punkt 2 (j) in den Garantiebedingungen wird : -wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet für: … Beleuchtung (auch in Form von Leuchtdioden), Leuchtmittel-
    Der LED-Scheinwerfer gilt als Leuchtmittel, genauso, wie die Kennzeichen-LED.
    Na toll. Daraufhin wurde mir Kulanz angeboten: 300 € (Scheinwerfer) 40 € (Kennzeichenleuchte --> MACH ICH NICHT!


    Wie kann das sein? Die Lebensdauer einer LED beträgt mindestens 20.000 Stunden (bei durchschn. 50 km/h = 1 Mio Kilometer)


    Nun hat der Techniker Verständis gezeigt und weitergesucht. Ein defektes Bauteil (Signalwandler) IM Scheinwerfer wurde als Ursache gefunden und auf GARANTIE getauscht.


    Ende gut, alles gut???? NEIN! Ich soll als Eigentumsnachweis für die Mercedes Fleetgesellschaft den Kaufvertrag (mit dem Kaufpreis vorlegen).


    Warum soll ich der Mercedes-Werkstatt den Kaufvertrag mit dem Kaufpreis (Aussage der Frau am Empfang) aushändigen, wo doch die Garantie ausdrücklich an das Fahrzeug und nicht an den Halter/Eigentümer gekoppelt ist?


    mfG Andreas

    Moin,


    ich habe vor einigen Wochen einen gebrauchten 453 (42) Bj. 2016 erworben. Was mich verwirrt ist, dass ich 4 gleiche Reifen der Größe 185/60 R15 84H auf Smart Alufelgen (8 Speichen, silber) drauf habe.
    In der Zulassung ist nur die Standardgröße (165 va, 185 ha) vermerkt. Ich habe keine Freigabe für 185 auf beiden Achsen von Smart gefunden.
    Offenbar ist die geiche Reifengrößen auf beiden Achsen jedoch möglich (Suche im Forum ohne Details zu den Größen).
    Kann mir jemand bei folgenden Fragen helfen? Eines Suche nach "185/60" hat im Forum nichts geliefert.


    1. Wo sehe ich, welche Felgen verbaut sind (Typenschild)? Es sind offenbar Original-Alufelgen.
    2. Wird eine ABE für die Felgen von Smart mitgeliefert oder erfolgt eine Eintragung in die Papiere?
    3. Gibt es weitere Quellen für Freigaben von Reifen/Felgen-Kombinatioen?


    Danke im Voraus an euch.


    mfG Andreas