Die Verwirrung verwundert mich nicht, denn es geht in der Tat auch um die Reifenfabrikatsbindung nur ist das offensichtlich nicht klar.
Man muss unterscheiden zwischen Reifenfabrikatsbindung und Freigabe des Reifenherstellers für Rad / Reifenkombinationen und genau da wird es verwirrend.
Eine Reifenfabrikatsbindung besteht (oder bestand) dann, wenn im Fahrzeugschein beispielsweise eingetragen ist "...nur auf Reifen des Fabrikates Michelin Superduper".
Diese Reifenfabrikatsbindung ist AFAIK aufgehoben und wegen Wettbewerbsrechts so nicht zulässig.
Nun aber zur Herstellerfreigabe.
Die Freigabe des Reifenherstellers enthält Angaben über die Reifengröße und auf welche Felgen(-größen) die Reifen aufgezogen werden dürfen.
Früher, als es die Herstellerfreigabe noch nicht gab war es möglich einen schmalen Reifen auf eine breite Felge aufzuziehen so dass die Karkasse selber gewölbt ist und dies für die entsprechenden Besitzer einen optischen Reiz hatte. Dies war aber sicherheitstechnisch bedenklich und mit der Reifenfreigabe hat man jetzt ein Mittel dies zu unterbinden, denn die von mir genannten Kombinationen werden vom Reifenhersteller einfach nicht mehr freigegeben.
Die Reifenfreigabe des Herstellers behindert aber nicht den Wettbewerb, sie dokumentiert nur was technisch möglich ist, somit ist diese auch weiterhin zulässig und bei Eintragungen erforderlich.
Ich bin allerdings kein Anwalt und empfehle, wenn Rechtssicherheit von Nöten ist, einen solchen hinzuzuziehen. Blind auf entsprechende Vorgaben zu verzichten kann zu Problemen führen und wenn man vom Hersteller keine Freigabe bekommt sollte man sich fragen wieso dies der Fall ist.