Ich mochte gerne Ronalfelgen R 56 motieren.
Da ich kein Sportpaket habe, und dadurch die Reifengröße nich eingetragen ist,muß die Reifengröße laut Gutachten von der Zulassungsstelle nachgetragen werden,
Hier die Bedingungen aus der ABE:
A02) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in
den Fahrzeugpapieren genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengröße in den
Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung
ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.
Hat jemand Erfahrungen, müß ich mit den Räder zum TÜV oder trägt die Zulassungsstelle die Reifengröße auch so nach