Alles was matt war in schwarz Hochglanz Lackiert und Blinkerlöcher geschlossen
Beiträge von FelixFeldmarschall
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"wenn z.B. das Tagfahrlicht an ist und zeitgleich der Warnblinker und du dann auch noch blinkst: geht das eine Tagfahrlicht aus das andere bleibt stehen. Das ist nicht zulässig."
in welchen Situationen im Straßenverkehr macht man sowas ?Denke das ist irrelevant
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1. Motor anlassen, Fahrlicht ausschalten (nicht auf Automatik): Das TFL im Scheinwerfer muss strahlend hell reinweiß leuchten (Ich weiß, "strahlend" und "reinweiß" ist subjektiv, aber taugt wohl als Anhaltspunkt. Ich will hier keine Wellenlängebereiche nach StVZO anführen.)
FUNKTIONIERT EINWANDFREI!2. Blinker links für einige Zeit und Blinker rechts für einige Zeit betätigen. Das Blinklicht muss "reingelb" aufleuchten. Leuchtet es mehr weiß als gelb: Hauptuntersuchung durchgefallen. Früher war dann von den gelb lackierten Blinkerglühlampen der Lack alterungsbedingt abgeblättert.
FUNKTIONIERT EINWANDFREI!
3. Blinker ausschalten, Warnblinklicht für einige Zeit einschalten. Anforderung wie unter 2.
FUNKTIONIERT MIT DEUTLICH GEDIMMTES TFL
4. Fahrlicht einschalten. Das strahlend helle TFL muss deutlich dunkler werden, um Blendungsvorschriften nach StVZO zu genügen. Prüfung der Blinkfunktionen wie unter 2 und 3. Das Blinklicht muss wiederum "reingelb" aufleuchten. Falls das abgedunkelte TFL weiterhin an bleibt, könnte das gelbe Blinklicht ungewohnt leicht weißlich wirken. Vermutlich fällt das dann in den Ermessensspielraum der Prüforganisation.
FUNKTIONIERT TEILWEISE
TFL WIRD DEUTLICH DUNKLER
BLINKER GEHT ZUSAMMEN MIT DEUTLICH DUNKLEREN/GEDIMMTEN TFL
5. Motor aus, Fahrlicht aus, Zündung an oder aus (ist egal). Warnblinklicht einschalten. Hier sollte sich die "reingelbe" Blinkerfarbe zeigen. Das dient als Vergleichswert. Das Seitenblinken beim Smart geht nur bei Motorlauf.
FUNKTIONIERT EINWANDFREI!
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#549
Entschuldigung, es gibt ja keinen Knopf dafür. Sowas ist sonst nicht meine Art. Wo ist der Beweis? Oder ist es ein Missverständnis?
Erzähl mal was genau nicht funktionieren soll
Ich prüfe das morgen dann mal nach
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Deshalb gibt es doch schon die VollCodierung und ein Kabel muss umgelötet werden
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...mit diesen Lauflichtdingern bekommst Du in D keine Plakette. Es sei den derr TÜV-ler ist im Koma. Keine Ahnung wie das in der Schweiz ist.
warum sollte man damit keinen tüv bekommen?
Die haben doch ein E-Prüfzeichen
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Danke
Werde es so mal versuchen
Ich berichte..
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Einzelfallentscheidung und rechtlich für die Masse nicht von Bedeutung.
stimmt
Die anderen bekommen eine mündliche Verwarnung
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Kostet 10-15 Euro wenn man damit erwischt wird
Und du musst es vor den Augen der Polizei entfernen..
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Hallo,
weiss zufällig jemand wie ich die Fußauflage und einstiegsleisten an Strom anschließe ?
hat das schon jemand gemacht?
Gruß