Beiträge von MY42

Falls Du Interesse am neuen elektrischen smart #1 hast... - Besuche unser neues Forum! smart #1 Forum (Hinweis kann durch Klick auf das x geschlossen werden!)

    Ok, Danke!
    Meiner war in 07-18 zum Service B.
    Habe das Update bis auf Weiteres „zurückstellen“ lassen. Laut SC kann ich das Aufspielen auch zu einem späteren Zeitpunkt kostenlos nachholen.
    Offensichtlich war das zumindest vorerst die richtige Entscheidung.


    So: Ich werde mich nur noch nach dem 71 PS Modell umsehen. Der reicht für mich. Bei der Probefahrt dünkte es mich, dass der Smart unschön läuft. Lieber weniger Power mit weniger Sorgen.

    So habe ich es auch gesehen, gemacht und bis jetzt nicht bereut.
    71PS Twin läuft und schaltet perfekt und liegt aktuell bei unter 5,0 Liter Durchschnittsverbrauch. Was will man mehr? Würde mich wieder genau so entscheiden.

    Ist jetzt doch auch egal!
    Für ihn ist das Thema doch abgeschlossen.
    Ich denke, es wäre hier anders abgelaufen, wenn man uns bei Threaderstellung etwas mehr Hintergrundinformationen gegeben hätte.
    Wir wollten helfen, aber hellsehen können wir (auch mit LED-Scheinwerfer :) ) auch nicht.
    Hoffen wir für ihn, dass jetzt alles gut wird!

    Dann gelten bei dir 117.
    Ganz schön dreckig die Kisten

    Wo kommen denn jetzt die 117 her?
    Zur Wahl standen 115 und 137.
    Nach meiner Meinung gelten bei ERSTzulassung bis 31.08.18 die 115 Gramm!
    Nach meiner Berechnung:
    115gr.= € 58,- Steuer
    137gr.= € 102,- Steuer
    und zur Info:
    145gr. = € 118,- Steuer


    Maßgeblich ist, welcher CO2-Wert am Tag der Erstzulassung gilt.
    Und dann:
    € 2,- je angefangene 100ccm zzgl.
    € 2,- je Gramm CO2 über 95.

    Mich würde mal interessieren, was bei euch unter Ziffer 6 für ein Datum (Datum der EG-Typgenehmigung) steht.
    Wenn der WLTP-Wert schon in euren Papieren ausgewiesen wird, müsste es sich unter Ziffer 6 um ein recht aktuelles Datum handeln.
    Bei mir steht da noch der 15.03.2016.

    Ich denke, dass es sich so verhält, wie ich es vermute. Smart beim Händler gekauft = Garantievertrag erloschen.
    Und wenn eine Privatperson, die ein Gewerbe angemeldet hat, etwas verkauft, taucht auf dem Kaufvertrag sein Gewerbe nicht auf, weil er als Privatperson verkauft. Steht dort allerdings als Verkäufer „KfZ-Handel XYZ“, handelt es sich nicht mehr um einen Privatverkauf = Garantie erloschen.
    Je nach vergangener Zeit seit dem Kauf müsste dann allerdings der (gewerbliche) Verkäufer evtl. mit der Händlergewährleistung bzw. Sachmängelhaftung eintreten.


    Wie @Smartville schon schrieb, Gespräche mit den jeweiligen Vertragspartnern (Mercedes, Verkäufer, Garantieversicherung) dürften hier zielführend sein!


    Was hat denn Mercedes eigentlich gesagt, aus welchem Geund sie den Kaufvertrag benötigen?
    Und nur so am Rande: Wenn es sich alles so verhält, wie ich es hier vermute, finde ich das Kulanzangebot von Mercedes sehr großzügig. Da würde ich nicht lange überlegen!

    999ccm, 71 PS
    V.7= 94
    Steuer: € 20,- jährlich
    Feld 22= leer


    Meine irgendwo gelesen zu haben, dass die Besteuerung nach dem neuen WLTP-Verfahren erst für Fahrzeuge gelten soll, die ab dem 01.09.18 erstmals neuzugelassen werden.
    Ich würde mich mal mit der Behörde kurzschließen, die den Steuerbescheid erstellt hat. Es kann sich ja wohl nur um einen Irrtum handeln (Neuregelung zu früh angewendet).
    Vielleicht kann ein Anruf ja schon Klarheit schaffen.