Ich gehe mal davon aus, dass hier Baujahr 2015 und nicht 2005 gemeint war.
LED-Kennzeichenleuchte kann ja wohl nur „nachgerüstet“ sein.
Deshalb m.E. nicht im Garantieumfang.
Sollte es sich bei der Garantie um die Smart-Garantie im Anschluss an die Neuwagengarantie (sg100) handeln, ist klar, warum MB die Vorlage des Kaufvertrages fordert. Die Garantie ist zwar an das Fahrzeug gebunden, kann aber nur bei einem Privatverkauf auf den nachfolgenden Eigentümer übertragen werden. Wechselt hingegen das KfZ über einen Händler den Eigentümer (z. B. Inzahlungnahme), erlischt der Garantievertrag/Garantieanspruch.
So steht es jedenfalls ausdrücklich in den Garantiebedingungen.
Wie gesagt, aufgrund der eher dürftigen Beschreibung durch den Threadersteller nur Mutmaßungen und explizit meine persönliche Meinung ohne Anspruch auf Richtigkeit.