Beiträge von Mad

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    110km sind bei geeignetem Wetter (nicht zu kalt) problemlos machbar, Du darfst halt nicht zu schnell fahren.


    Bei Planung mit Zwischenladung ansonsten einfach einen Ort aussuchen, der so ca. 60-80km vom Start entfernt ist und an dem es mehr als eine Ladesäule gibt (falls mal ein Ausfall zu beklagen ist), dort laden und alles wird gut.


    Dann bekommst Du zumindest keine Ladepanik und bei der Erstfahrt ein Gefühl für die Reichweite, sollte er beim geplanten Ladestop noch genug im Akku haben einfach weiterfahren :)

    Oder halt ein Jahr bis zur Synchronisierung warten, d.h. den TÜV jetzt erstmal 1-2 Monate überziehen und Service extra machen und dann nächstes Jahr wieder überziehen und auf den gleichen Termin wie den Service legen.


    Ideen gibts genug, entscheiden musst Du selber :)

    Ja, mag sein, dass ich Dich da falsch verstanden habe, sorry, aber eine ABE für ein Fahrzeugteil wird halt nicht ungültig, wenn die in ihr beschriebenen Bedingungen nicht für das entsprechende Fahrzeug zutreffen.


    In dem beschriebenen Fall hier, ist der Spoiler halt über die EG-Typgenehmigung des Fahrzeugherstellers mit abgedeckt und es bedarf keiner zusätzlichen Dokumente.

    So kann man sich das hinbiegen, aber Richtig ist das nicht. Serienzustand bedeutet halt das es in einem Zustand sein muss wie es beim Hersteller vom Band läuft. Wenn man eine Änderung vornimmt ist es kein Serienzustand mehr, auch wenn das Teil eine EWG hat.
    Ist genauso wie beim Thema Räder aus dem Zubehör und Tieferlegung. Viele Räder haben ja für den 453 eine ABE, die taugt aber halt nur solange man nicht auch das Fahrwerk ändert indem man die Kiste tiefer legt. In diesem Fall ist halt eine Einzelabnahme nach §19.2 angesagt weil die ABE seine Gültigkeit verloren hat.

    Für diesen Fall hier im Thema aber eh Äpfel mit Birnen und OT. Bei den Spoilern handelt es sich ja um Original-Teile für die es keine Gutachten/ABE gibt und eine Eintragung nicht notwendig ist.

    Sorry, aber wenn jemand in Verbindung mit Fahrzeugteilen von erlischenden ABEs redet, dann läuft es bei mir echt kalt den Rücken runter.


    Das Ding was bei Anbau von nicht serienmäßigen Teilen erlischt ist die Betriebserlaubnis (BE), ohne A, diese muss dann gemäß §19 oder §21 STVZO für das betreffende Fahrzeug wiedererlangt werden.


    Bei der ABE handelt es sich um eine auf Basis einer Prüfung ausgestellte Erlaubnis für Hersteller, serienmäßig hergestellte Fahrzeuge auf öffentlichen Straßen zu betreiben.


    Die ABE ist somit die Basis dafür, dass der Hersteller die entsprechend geprüften und von ihm gebauten Fahrzeuge in den Verkehr bringen darf, bzw. dass diese eine entsprechende Betriebserlaubnis erteilt bekommen. Würde diese erlischen wäre es dem Hersteller untersagt weiterhin entsprechende Fahrzeuge in den Verkehr zu bringen.


    Innerhalb der ABE zum Fahrzeug können nachträglich angebaute Teile mit abgedeckt sein, wenn der Hersteller dies mit beantragt und die Behörde dies genehmigt hat.


    Nun zur Praxis und der Relevanz für den Smart:

    Im Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) steht unter Ziffer K die Nummer der ABE bzw. EG-Typgenehmigung.
    Wenn sich Fahrzeuge mit den unterschiedlichsten Ausstattungen dort die gleiche Nummer teilen bedeutet dies, dass diese Teile in der ABE enthalten sind und somit von Fahrzeug 1 auf Fahrzeug 2 übernommen werden können ohne dass eine Vorführung beim TÜV erforderlich ist.

    Es sind somit Herstellerteile, die entsprechend über die ABE des Herstellers mit abgedeckt sind und deshalb keine Einzelprüfung mehr brauchen.


    Regelmäßig sind dies entsprechende Originalfelgen des Herstellers und / oder Anbauteile des Herstellers wie Frontmasken, oder bei einem Mercedes z.B. ein unterschiedlicher Kühlergrill.


    Ich verstehe das hier nicht , über jeden nicht zugelassen Mist regt man sich im Forum auf und verweist drauf das es nicht zugelassen ist (LED & xenon Lichter und Brenner, Gurtwarner abschalten, Start-Stop wg Kfz Steuer....etc)


    Aber den Soundgenerator abschalten oder stilllegen ist ok? Das Ding ist sinnvoll und zudem gesetzlich vorgeschrieben. Das sollte doch reichen den einfach drin zu lassen oder?


    Du weisst schon, dass der Soundgenerator erst seit der letzten Modellpflege Pflicht ist und fest verbaut wird?


    Davor war er nur optional und ich z.B. bin froh diesen nicht mitbestellt zu haben.


    Ich fände es im Übrigen sinnvoller Kinder dahingehend zu erziehen, dass sie auf Gefahren achten (dazu gehört auch das Schauen nach Fahrzeugen bevor man die Straße überquert) anstelle sich einzureden, dass Fahrzeuge prinzipiell Geräusche machen müssen um deren Betrieb gefahrlos für Kinder zu gestalten.

    Wir schaffen gerade ein EQ Cabrio als Drittwagen an. Heisst: wird im Stadtverkehr für die ganzen kurzen Wege eingesetzt.Kommt also wohl meist mit 70% Restakku wieder zu Hause an. Daher brauchen wir weder Schnell-Ladungen oder ähnliches. Ich würde den Smart somit immer auf niedrigster Stufe laden.


    Zum Ladevorgang daheim wurde ja jetzt schon genügend gesagt, ich möchte Dein Augenmerk aber auch nochmal auf öffentliche Ladesäulen richten.


    Denn obwohl ich eine Wallbox mit 22kw daheim habe lade ich sehr selten zu Hause, denn es gibt bei mir in der Stadt mehrere öffentliche Ladestationen an denen ich kostenlos und - auch wichtig - nebenbei laden kann. D.h. ich gehe zu Kaufland, Aldi, Tegut, schließe mein Auto an die Ladestation an und gehe in Ruhe einkaufen, wenn ich raus komme ist das Auto so gut wie voll.


    Du könntest, wenn noch nicht getan, mal auf dem goingelectric Stromtankstellen-Verzeichnis nachschauen ob es bei Dir auch der Fall ist und Du so kostengünstiger fahren kannst. Die Wallbox daheim wird dann auch unbedeutender.


    Worauf ich auch noch hinaus wollte: Hat der EQ nur den Schnarchlader anstelle des 22kw-Laders kann man die kostenlosen Säulen nicht vernünftig nutzen, da in der Zeit des Einkaufs nur wenig Strom in den Akku fließt.
    Ich empfehle also auf jeden Fall ein Fahrzeug mit 22kw-Lader zu kaufen.

    Wie MineCooky schon gesagt hat, es aber wohl nicht richtig angekommen ist, ist ein Ladegerät hier unnötig.


    Einfach von Zeit zu Zeit zum Auto gehen und es starten (ohne zu fahren), dann wird auch die Batterie geladen.


    Vorraussetzung ist natürlich, dass die 12V-Batterie dann nicht schon komplett tot ist.

    Ich würde ja das Display für eine hintere Einparkhilfe mittlerweile auch eher hinten verbauen, da man beim Rückwärtsfahren ja nach hinten schauen soll.


    Ist bei der Einparkhilfe in meinem Bus auch serienmäßig hinten oben im Dach verbaut.

    Also das mit dem Chevy kann nicht stimmen, da er bei 20 Jahren Alter kein H-Kennzeichen bekommen kann, das gibt es erst ab 30 Jahren Fahrzeugalter und m.E. gibt es auch keine Chevy-V8 mit weniger als 4,3l Hubraum, was einer Steuer von 290 EUR mit Abgasnorm D3 entspricht.