Beiträge von Mad

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    Das Smart Notladekabel lädt nur 1-phasig und ist mittlerweile auch auf 10A begrenzt, um eine Standard-Schuko-Steckdose zu schützen, diese sind für 16A-Dauerlast (wäre das Maximum an Schuko) nicht ausgelegt.


    Ein JB2 lädt bis zu 3-phasig 32A und kann damit viel mehr.


    Ein JB2 ist in diesem Sinne eine mobile Wallbox, deshalb wird er vielfach auch so genannt.


    Das Smart Notladekabel ist nur ein Notladekabel.


    Wie lange er mit welcher Lösung lädt kannst Du auf der Smart-Seite lesen, dort sind die Zeiten für das Laden an einer Wallbox und mittels Notladekabel angegeben.


    Du solltest auch die Warnungen beachten, dass ein EQ mit 22kw-Lader in Verbindung mit dem Notladekabel einen schlechteren Wirkungsgrad hat als an einer Wallbox (und damit auch schlechter als mit dem JB2).

    Eine Aussensteckdose muss immer mit einem FI abgesichert werden, das ergibt sich aus irgend einer VDE-Norm oder so.


    Beim Juice Booster kannst Du allerdings auf einen teuren FI Typ B verzichten und brauchst nur die Standard-Variante.


    Kein FI geht wie gesagt nicht.


    Das Ladekabelpaket hättest Du Dir allerdings sparen können wenn Du Dir für Zuhause eh einen Juice Booster kaufst.
    Den von Smart mitgelieferten Notladeziegel wirst Du dann nämlich nicht brauchen, da der JB2 die gleiche Funktion (und eben mehr) übernimmt.

    Du meinst sicher 32A und nicht 36A, denn 36A ist mir nicht geläufig.


    Und welches Ladekabel hast Du mitbestellt?
    - Das Notladekabel?
    - Das Wallbox-Kabel?
    - Das Ladekabelpaket (mit beidem)?


    Zu Deinem Elektriker:
    Dann sag ihm er soll die 32A CEE-Steckdose halt anmelden. Aber nur die Steckdose anmelden und keine Wallbox fürs Auto oder so, denn tlw. sind fest installierte Wallboxen genehmigungspflichtig, die einzelne Steckdose aber nicht, das ist ja u.a. auch ein Vorteil am Juice Booster 2, dass dieser ein mobiles Gerät und keine fest installierte Box ist und als mobiles Gerät nicht anmeldepflichtig ist. Wenn die 32A-Steckdose (oder alternativ die 16A CEE) in der Nähe funktioniert, dann ran damit und gut.

    Ich kann mir aber auch nur schwer vorstellen das Daimler die Marke "Smart" sterben lässt.
    Schließlich gibt es in dieser Fahrzeuggröße eigentlich keine wirkliche Konkurrenz und dadurch das die Städte immer voller werden ist doch ein kleines Auto sehr sinnvoll.

    Vorstellen kann ich es mir auch nicht, schliesslich drückt die Marke Smart den Mercedes Flottenverbrauch ganz schön nach unten und hilft weiterhin dicke Spritfresser verkaufen zu können, aber man hat ja schon Pferde kotzen sehen.

    Ich finde es erstaunlich, mit welcher Beharrlichkeit, du versuchst mich und andere Leser davon zu überzeugen, das Dieser Thread nicht "Herstellerbescheinigung des Reifenherstellers" zum Inhalt hat, und nur du den Inhalt verstanden hast !
    Das du weiterhin meinst, mit deinem Beitrag # 6, auch noch einen Konstruktiven Beitrag zu diesem Thread geleistet zu haben, bringt mich ins grübeln und veranlasst mich deine Beiträge zukünftig zu ignorieren :D


    Es scheint so als ob Du ausser kindischem Verhalten und persönlichen Angriffen nichts zu bieten hat worüber es sich zu diskutieren lohnt.
    Wieso schreibst Du dann?


    Und nein, der Thread heisst in der Tat Reifenfreigabe des Herstellers, aber Du hast offensichtlich überlesen dass ich auch erklärt habe wieso es diese Herstellerfreigabe überhaupt gibt, nämlich dafür, dass der Hersteller bescheinigt, dass man seinen Reifen in der definierten Größe auf bestimmten Felgen in ebenfalls vorgeschriebener Größe montieren kann und fahren darf.


    Du kannst mir gerne zeigen wo das in dem Thread vorher schon stand (oder für immer schweigen).

    Die Verwirrung verwundert mich nicht, denn es geht in der Tat auch um die Reifenfabrikatsbindung nur ist das offensichtlich nicht klar.


    Man muss unterscheiden zwischen Reifenfabrikatsbindung und Freigabe des Reifenherstellers für Rad / Reifenkombinationen und genau da wird es verwirrend.


    Eine Reifenfabrikatsbindung besteht (oder bestand) dann, wenn im Fahrzeugschein beispielsweise eingetragen ist "...nur auf Reifen des Fabrikates Michelin Superduper".


    Diese Reifenfabrikatsbindung ist AFAIK aufgehoben und wegen Wettbewerbsrechts so nicht zulässig.


    Nun aber zur Herstellerfreigabe.
    Die Freigabe des Reifenherstellers enthält Angaben über die Reifengröße und auf welche Felgen(-größen) die Reifen aufgezogen werden dürfen.
    Früher, als es die Herstellerfreigabe noch nicht gab war es möglich einen schmalen Reifen auf eine breite Felge aufzuziehen so dass die Karkasse selber gewölbt ist und dies für die entsprechenden Besitzer einen optischen Reiz hatte. Dies war aber sicherheitstechnisch bedenklich und mit der Reifenfreigabe hat man jetzt ein Mittel dies zu unterbinden, denn die von mir genannten Kombinationen werden vom Reifenhersteller einfach nicht mehr freigegeben.


    Die Reifenfreigabe des Herstellers behindert aber nicht den Wettbewerb, sie dokumentiert nur was technisch möglich ist, somit ist diese auch weiterhin zulässig und bei Eintragungen erforderlich.


    Ich bin allerdings kein Anwalt und empfehle, wenn Rechtssicherheit von Nöten ist, einen solchen hinzuzuziehen. Blind auf entsprechende Vorgaben zu verzichten kann zu Problemen führen und wenn man vom Hersteller keine Freigabe bekommt sollte man sich fragen wieso dies der Fall ist.

    Die Qualifikation der Service-Mitarbeiter bei TomTom ist wirklich unterirdisch !

    Ja, das kann ich bestätigen, auch aus anderem Umfeld heraus.


    Ich wollte mir nämlich die iOS-App kaufen und freischalten, aber es schlug immer fehl. Vom Support bekommt man nur zu hören "Das muss an Apple liegen, kontaktieren sie Apple".


    Tja, wenn die selber wüssten woran es liegt würden Sie auch mehr Apps verkaufen. :thumbdown: