Vorab die Frage:
Mit oder ohne Fahrerflucht, sprich, kannst Du über die Versicherung des Gegners abrechnen oder willst Du selbst so kostengünstig wie möglich reparieren?
Bei Abrechnung mit Versicherung, schade dass der Schaden nicht größer ist... (Klingt blöd, ich weiss)
Bei größerem Schaden kann man einen Gutachter beauftragen, der den Schaden begutachtet und dann hat man was verwertbares in der Hand, bei dem die gegnerische Versicherung wenig zickt.
Da der Schaden hier aber unterhalb der Bagatellgrenze liegen dürfte fällt das flach und der Gutachter ist raus.
Ich sehe das wie Andre, es werden vermutlich Halterungen gebrochen sein und das kann zum Ärgernis werden, der Zustand ist nicht mehr wie er sein sollte und wenn man das hinbastelt kann es gut sein und lange halten oder eben auch nicht.
Wenn man jetzt die Stoßstange hinspaxxen würde (mal so salopp gesagt) ist das zwar günstig repariert aber trotzdem eine Verschlechterung des Originalzustandes auf den ich mich nicht einlassen würde wenn dahinter ein greifbarer Schadensgegner steht.
Mein Rat daher bei diesem geringwertigen Schaden und Abrechnung per Versicherung:
Zum SmartCenter fahren, dort einen Kostenvoranschlag machen lassen und dann mal sehen wie hoch der ist.
Bei geringem Schaden (bis ca. 1000 EUR) fragen ob die Werkstatt gegen Abtretung des Versicherungsschadens die Reparatur vornimmt.
Repariertes Auto wieder mit nach Hause nehmen.
Liegt der Schaden größer, frag nochmal.