wodapol : nicht wirklich. Die Querverbindungen (TWI) in den Hauptprofilrillen markieren ca 1mm Profiltiefe. Sind die an einer Stelle bündig mit der Lauffläche ist der Reifen schon längst illegal. (1,6mm). Die linke (Haupt-) Rille auf dem Bild ist am TWI bündig also etwa auf 1mm herunten. Das aber nur zur Info, nicht zum streiten. 😁
Auf einer Webseite der DEKRA habe ich folgendes gefunden: "Die Profiltiefe können Sie anhand der Verschleißindikatoren (TWI – Tread Wear Indicator) erkennen. In den Hauptprofilrillen der Reifen befinden sich an verschiedenen Stellen kleine Stege, die bei einer vorhandenen Rest-Profiltiefe von 1,6 Millimetern auf einer Höhe mit den Profilblöcken liegen. D.h., die Stege (TWI) verbinden die benachbarten Profilblöcke, die vor Erreichen der Verschleißgrenze durch eine Profilrille voneinander getrennt waren. Die Lage der Verschleißindikatoren (TWI) ist an der Reifenseitenwand bzw. dem Profilrand mit TWI markiert, sodass man von dort aus nur Richtung Profilmitte zu den Hauptprofilrillen gehen muss, um einen TWI zu finden."
Demnach sind die TWI bei 1,6 mm Profiltiefe, und der Reifen bei Parallelität von TWI und Profiloberfläche gerade noch legal.