Beiträge von Daniela

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    @Daniela Klingt zwar streng, ist aber tatsächlich vorstellbar. Bist du da sicher? (weil du vom Fach bist?) :)

    Versuch dem Polizisten doch mal zu erklären, warum das Kennzeichen auf dem Fahrzeug (gesiegelt) nicht mit dem Fahrzeugschein übereinstimmt.


    Die Klärung erfolgt dann erst bei der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht.


    Außerdem könnte es jetzt tatsächlich zwei Fahrzeuge mit dem gleichen Kennzeichen geben, denn nur das Kennzeichen, dass in der ZBL eingetragen ist, ist auch für den Halter blockiert und zugeteilt.

    Auf keinen Fall mehr mit dem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.
    Wenn das Kennzeichen nicht mit dem Fahrzeugschein übereinstimmt, handelt es sich erstmal um Kennzeichenmißbrauch. Die Schuldfrage ist dabei erstmal zweitrangig, denn den Ärger hat erstmal du.
    Das Fahrzeug ist mit der Nummer aus dem Fahrzeugschein registriert!

    In welchem Land ein Fahrzeugteil typgeprüft wird, ist erstmal unerheblich.


    Es muss unterscheiden werden, ob das e ein kleines "e" im Viereck ist (EG-Gegenehmigung) oder ab das E ein großes "E" im Kreis ist (ECE-Genehmigung).


    Die EG-Genehmigung gilt innerhalb der EG uneingeschränkt.


    Bei der ECE-Genehmigung ist es davon abhängig, ob ein Land der ECE-Regelung beigetreten bzw. auch wieder ausgetreten ist.


    Die gegenseitige Anerkennung geht auch aus der StVZO §§ 21a und 21b hervor.

    Mal so als Frage:
    In England ist der Smart doch ein Rechtslenker.
    Kann man nicht in England die Halterung für den Fahrersitz bestellen? Das wäre doch dann für den rechten Sitz. Ich glaube kaum, dass die Sitzgestelle für Europa und England unterschiedlich sind.

    Hallo manoku, ich habe vor 5 Wochen das 453 Cabrio gebraucht, 2 Jahre gekauft. Habe auch windgeraeusche ab 110 am Dach. Werkstatt sagt Kosten der Einstellung ist nicht bei Gebrauchtwagen Garantie gede

    Das hat auch nichts mit der Gebrauchtwagengarantie zu tun. Hier greift die Gewährleistung des Händlers.