@Daniela Klingt zwar streng, ist aber tatsächlich vorstellbar. Bist du da sicher? (weil du vom Fach bist?)
Versuch dem Polizisten doch mal zu erklären, warum das Kennzeichen auf dem Fahrzeug (gesiegelt) nicht mit dem Fahrzeugschein übereinstimmt.
Die Klärung erfolgt dann erst bei der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht.
Außerdem könnte es jetzt tatsächlich zwei Fahrzeuge mit dem gleichen Kennzeichen geben, denn nur das Kennzeichen, dass in der ZBL eingetragen ist, ist auch für den Halter blockiert und zugeteilt.