beides noch zu haben!
Beiträge von Valentino46
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FOX draußen wieder..
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06/2018 15tkm
90ps twinamic -
Magdeburg! Erste Übernachtung in Mako in Ungarn, die zweite in Montana , das liegt im Norden Bulgariens.
Jetzt faulen wir in der Nähe von Sosopol rum oder fahren sinnlos in der Gegend rum...Von dort aus kannst du gleich ja in die Türkei fahren z.B. Istanbul auch schön..
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Der letzte bulgarische Ort kurz vor der Türkei an der Schwarzmeerküste...
Respekt
von wo gestartet? -
könnte dir einen Diffusor mit PDC anbieten
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Nabend zusammen,
ich werde demnächst meinen Smart wieder Original zurück Umbauen, deshalb verkaufe ich eine FOX Anlage mit dem Diffusor zusammen (kann auch einzeln verkauft werden).
Im Anhang einige Fotos von der Anlage und dem Diffusor.
Preislich mit der Anlage + Diffusor habe ich an die 500€ gedacht, jedoch können wir gerne über den Preis sprechen.
Optisch sowie Innen in einem Top Zustand! (keine Beulen, Rost etc...)Versand gegen Aufpreis möglich oder Abholung in Hannover!
PS: momentan ist die Anlage noch verbaut die wird voraussichtlich in 1-2 Wochen demontiert!
Es handel sich um die Anlage: Klick
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nee, merk ich nicht, wei abgeschaltet
dann schaltest du sie an dann weißt du mehr
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Suche immer noch eine Blende ohne den zwei Aussparungen... siehe Bild 20200708_000225.jpg
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Guten Morgen mach dir da kein Kopf bis 90 Tage darfst/ kannst du den Service überziehen und es passiert zwecks der Garantie nichts. Erst ab 90 Tage wird es kritisch zwecks der Garantie
Kann jemand dies bestätigen?
In der Garantiebedingungen steht was anderes..Zitat§ 4 Voraussetzung für Garantieansprüche
Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer:
a) an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektionsund Pflegearbeiten beim Garantiegeber, in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt bzw.
nach Herstellervorgaben, ausführen und dokumentieren lässt. Eine Überschreitung von bis zu
1.000 km (Hersteller-Kilometervorgabe) bzw. bis zu einem Monat (Hersteller-Zeitvorgabe) ist
unschädlich. Einem Garantieanspruch steht ein Verstoß gegen eine der vorgenannten Vorgaben nur
dann entgegen, wenn dieser für den Eintritt des Schadens ursächlich ist. Eine Mitursächlichkeit ist
ausreichend. Die Mit-/Ursächlichkeit wird vermutet. Dem Käufer/Garantienehmer bleibt es
unbenommen, den Nachweis für die fehlende Ursächlichkeit zu führen;