Du hast doch 2 Jahre Werksgarantie, wenn sie es raus kriegen, verfällt sie.
Kostenlose Reparaturen im Rahmen der zweijährigen Gewährleistung müssen beim Verkäufer durchgeführt werden, also in den meisten Fällen in einer Vertragswerkstatt. Eine kostenlose Reparatur, die im Rahmen einer Herstellergarantie erfolgt, muss ebenfalls bei einer Vertragswerkstatt durchgeführt sein.
Alle anderen Reparaturarbeiten dürfen laut ADAC bei freien Werkstätten durchgeführt werden: „Denn nach einer EU-weiten Regelung, der so genannten Kfz-Gruppenfreistellungsverordnung, müssen die Hersteller akzeptieren, dass der Kunde sein Auto zu Inspektionen oder Unfallreparaturen auch während der Garantiezeit in eine freie Werkstatt bringt, sofern dort nach Herstellervorschrift gearbeitet wird.“ Der Hersteller dürfe somit Garantieansprüche nicht mit der Begründung verweigern, dass diese Arbeiten in einer freien Werkstatt durchgeführt wurden.
Die Werkstatt wirbt und schreibt auf der Rechnung :
Wir führen den Ölwechsel gemäß Herstellervorschrift durch.
Ihre Gewährleistung bleibt erhalten.