Hi Thomas,
also ich schreibe weder von SG80 noch von der SG100.
Mir geht es um die Smart Anschluss Garantie an NEUWAGEN.
Siehe links.
kuckst_Du.jpg
Und selbst bei der normalen Garantie steht im Kleingedruckten folgendes:
Voraussetzung für jegliche Garantieansprüche ist, dass der Garantienehmer:
a) an dem Kraftfahrzeug die vom Hersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektionsund Pflegearbeiten beim Garantiegeber,
in einer vom Hersteller anerkannten Vertragswerkstatt bzw. nach Herstellervorgaben, ausführen und dokumentieren lässt.
Für mich heißt das doch:
Geh in eine Werkstatt welche alles im digitalen Serviceheft dokumentiert und die Arbeiten nach Vorgaben ausführt!
Oder sehe ich das falsch?