Der Fragesteller hat ja im Anfangsthread die Reifenfreigabe von Mercedes Benz verlinkt. Dort steht bei 16- und 17-Zöllern nur : "Nur zulässig mit Sportpaket/Brabus Sportpaket". Angaben wie in einem Gutachten von Zubehör-Felgen ( Radabdeckung, Radhäuser nacharbeiten, nur orig.Fahrwerk, ggf Tachoangleichung, keine AHK etc.) fehlen aber. Daher der Tipp mit dem TÜV, denn der kann ja eine gesonderte Eintragung auch ohne Gutachten im eigenem Ermessen durchführen. Die Räder aber zu kaufen und anschließend auf Ablehnung zu stoßen ist natürlich nicht optimal. Aber ganz ehrlich: Original Räder kann er vermutlich einfach montieren, der Unterschied ob der Smart Sport-Paket hat oder nicht muß erst einmal jemandem auffallen. Dies soll aber bitte nicht als Anstiftung zu illegalem Gebrauch gewertet werden.