Kurze Info bezüglich TÜV
ich habe bei meinem Benziner vorne VOLL LED und Letze Woche zum 2 Jährigen TÜV.
zum glück hatte der TÜV Prüfer es nicht gemerkt.
wenn Warnblinker und Tagfahrlicht gleichzeitig leuchten ist das nicht zugelassen außer das Tagfahrlicht ist gedimmt oder geht für diese Zeit aus.
wenn z.B. das Tagfahrlicht an ist und zeitgleich der Warnblinker und du dann auch noch blinkst: geht das eine Tagfahrlicht aus das andere bleibt stehen. Das ist nicht zulässig.
auch das verwenden des Blinker Gehäuse in der Stoßstange als Standlicht Ersatz ist nicht zugelassen. "weil auf/im Gehäuse beschrieben steht das es ein Fahrtrichtungsanzeiger ist.
sorry wenn ich hier etwas negatives verbreite aber ich denke das mit den Warnblinkern bekommen wir mit Codieren oder mit "Plontine" hilfe auch noch hin.
Also eine Aussage die Umrüstung ist zu 100% TÜV I.O. --- stimmt so nicht.
wenn es der TÜV Prüfer nicht merkt dann "glück gehabt" wie in meinem Fall.
Gruß