Yes, danke dann also zurück zum Thema:
Das Traglastgutachten passt und habe ich bei der 1.Begutachtung auch vorgelegt, wurde akzeptiert.
Dem Prüfer geht es um den Nachweis das diese Rad/Reifenkombination am Fahrzeug kein Risiko darstellt, er meinte das bei einem Fahrzeuggutachten ja auch Tests im Fahrbetrieb, Kurven etc gemacht werden und diese mit einem reinen Traglastgutachten nicht nachgewiesen sind.
Hatte heute ein Tel mit einem anderen Prüfer, sehr freundlich, hab ihm beide Gutachten (OZ für 7Jx17 ET 35 und Lorinser für rundum 205/40/17) gesendet gehabt, er meinte das es da wohl Jemand besonders genau genommen hätte und wir das schon hinbekommen=> melde mich nach der 2.BEsichtigung (27.04) wie es gelaufen ist.
Update 30.04.21: Der Kollege bei der Landesregierung war natürlich ein Anderer als der am Tel, hat selbst im Internet nach einem Gutachten gesucht und erstaunlicherweise auch eines gefunden, somit sind alle Verweise auf andere Gutachten hinfällig.
Blöd ist nur: In dem Gutachten zur MAK Felge steht das immer Mischbereifung gefahren werden muss, d.h.
vorne 185/45/17 (Anmerkung: die Dimension gibt es am Markt nicht) und hinten 205/40/17, oder
vorne 195/40/17 und hinten 215/35/17 (Anmerkung: gibt es nur als Sommerreifen), oder
Mehr deutlich als freundlich ha er klar gemacht das es mit einer anderen Bereifung auf dieser Felge keine Eintragung gibt und jetzt Schluss wäre.
Fazit: Legal kann die Felge nur mit Sommerreifen und nur 195er vo und 215er hi gefahren werden
Im Internet werden jedoch Radsatzkombinationen mit MAK XLR XN7070 7J17H2 ET35 und 205/40/17 und dem Vermerk (ohne Gutachten) angeboten, das es ein Gutachten für eine vorgeschriebene und von den Anboten abweichende Bereifung gibt und man daher für 205/40/17 nie eine Eintragung bekommen kann, bleibt unerwähnt.
Euch Allen einen lieben Dank für die Unterstützung, wen Jemand das Gutachten benötigt, einfach melden ich leite es gerne weiter.