...nach meinem Gespräch mit dem ADAC-Juristen muss ich das leider noch etwas relativieren.
Die Deckelung auf 5000 EUR ist richtig. D.h., wenn ich mit meinem Smart die Brücke zum Einsturz bringe, kostet mich das maximal 5000 EUR.
Aber:
es gibt ja auch gegnerische Versicherungen, mit denen man ein Thema haben kann. Und da man mit denen keinen Vertrag hat, gibt es dort auch keine Deckelung.
Konstruierte Situation:
Frontalzusammenstoß eines Smart mit unzulässiger Beleuchtung mit einem anderen Auto. Der Smartfahrer wird schwer (und damit teuer) verletzt. Es sieht so aus, als wäre der gegnerische Fahrer schuld an dem Unfall gewesen. Die gegnerische Haftpflicht forscht nun weiter nach und bemerkt das unzulässige Leuchtmittel. Sollte sie es dann hinbekommen, einen Richter zu überzeugen, dass der Unfall dadurch verursacht wurde (ist ja in der Konstellation nicht direkt widerlegbar) bräuchte sie nicht zu zahlen. Der Smartfahrer würde dann auf seinen Behandlungskosten (und ggf. Pflege, Heim...) sitzen bleiben.
Hier ist das Thema also gar nicht mehr der Schaden auf der anderen Seite, sondern bei einem selbst. Wie sehr man sich nun davon beeinflussen lässt, muss dann jeder selbst entscheiden.
Ich finds nicht so einfach. Geringe Wahrscheinlichkeit, aber ggf. sehr hoher Schaden. Bei einem Haus schließt man dafür üblicherweise eine Versicherung ab (Elementarschaden). Für das eigene Leben gibt es sowas wohl nicht. Ich weiß nicht, wie weit die eigene Krankenversicherung zahlt unter diesen Umständen.
In Hamburg sagt man dazu: "Dascha man gaaanich so einfach!"