Beiträge von ELK

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    Bei meiner Versicherung (ADAC) sehe ich eine Deckelung auf 5000 EUR Eigenanteil, wenn ich nachweisbar grob fahrlässig handele. Die Verwendung eines nicht zugelassenen Leuchtmittels, das aber allgemein unter sehr ähnlichen Bedingungen zulassungsfähig ist erscheint mir eher nicht als grob fahrlässig. Ich informiere mich da nochmal weiter. Ein Risiko von 5000 EUR ist schon was anderes als lebenslang zu zahlen...

    Luft nehmen: klar. Ich bin aber nicht in Afrika unterwegs, sondern im kühlen Norddeutschland. Also könnte es sein, dass auch mit etwas weniger Luft noch alles ok ist.


    Ich denke an ein Osram Lightbar FX500-CB SB. Das ist ein Zusatzfernlicht mit E-Nummer, das auch einzeln mittig zulässig ist, Link zum Osram-Prospekt hier:

    file:///X:/Download/Auto/201907_LEDriving%20Driving%20&%20Working%20lights_Brochure_DE_final.pdf

    oh, aha!

    Bleibt nur die Frage, auf welchen Wert gedeckelt. Wenn es eine Million ist, bin ich raus... ;)

    Ich schaue mal, was ich in meinen Bedingungen finden kann.

    moin!

    Ich möchte "mehr Licht" am oberen Rand des unteren Grills montieren, also zwischen den Nebelscheinwerfern. Dahinter sehe ich von außen ein paar grobe, waagerechte Lamellen, die beweglich aussehen. Da dahinter ein Kühler zu sehen ist, könnte ich mir vorstellen, dass dessen Zuluft so geregelt wird. Ich konnte aber nicht finden, was das genau ist und kann auch gerade nicht abschätzen, wie schlimm es wäre, wenn dort der Luftdurchsatz etwas verringert wird (ca. 40% weniger, schätze ich von der Fläche her).

    Also: was ist das, was ich dort sehe?

    ...weil ich weiß, dass mein TÜV-Prüfer hier "in der Nähe" für so etwas nicht zugänglich ist.

    Kann das eigentlich jede Prüfstelle machen, also auch GTÜ/KÜS usw.? Oder geht sowas nur beim TÜV direkt?

    Im Frühjahr wollte ich eh was anfragen (Spurverbreiterungen), dann könnte ich beides erledigen, wenn ich eh woanders hinfahre...

    vielleicht ist das eine gute Idee... Wenn man noch entsprechende Unterlagen mitbringt (gute Bilder des anderen Scheinwerfers oder so) sehe ich eine gewisse Chance.

    Traut sich jemand?

    Mad: ...gerade in Foren, wo man sich anonym fühlt wird ja gerne ordentlich dramatisiert.

    Und der Aussage "die Versicherung zahlt immer" stimme ich zu. Wie oben auch steht, sie zahlt erst und schaut dann, was sie sich wiederholen kann. (Gerade bei einem Wasserschaden im Haus erlebt. Der Klempner, der die Heizung eingebaut hatte musste seine eigene Haftpflichtversicherung bemühen, weil die Hausversicherung sich an ihn wandte).


    Und da man sich nie sicher sein kann, dass die Änderungen nicht bemerkt werden, bleibt nur, auf betriebserlaubnisrelevante Änderungen komplett zu verzichten. Es sei denn, man steht auf Russisches Roulette (mit zugegebenermaßen wenig Kugeln in einer sehr großen Revolvertrommel).

    Schade, aber muss man halt hinnehmen.

    Also bleibt nur abwarten oder um-/rückrüsten.

    moin...

    Ich habe auch die ..94-Lampen. Ob ich jetzt "nur fast nicht zugelassene" LEDs einbaue, würde ich von den realistisch denkbaren Konsequenzen abhängig machen.


    Schlimmste Variante, die man in diversen Foren zu ähnlichen Themen ergoogeln kann:

    Durch die falschen Leuchtmittel erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs komplett, dadurch fährt man ohne gültigen Führerschein (ist ja kein zugelassenes KFZ mehr) und vor allem ohne Versicherungsschutz. Wenn man dann durch sehr unglückliche Umstände mit dem Fahrzeug jemanden schwer verletzt (dauerhaft pflegebedürftig), zahlt die Versicherung nicht. Also zahlt man für die Pflege des Opfers aus eigener Tasche bis ans Lebensende. Damit wäre dann auch das eigene Leben vermutlich ruiniert.

    Ja, ist unwahrscheinlich, das Szenario, aber eben nicht auszuschließen. Dafür gibt es eben Versicherungen.

    Dieses Risiko würde ich nicht eingehen wollen. Hoffen, dass ich nicht erwischt werde ist nicht so meins.


    Alternative, die ich mir als realistisch vorstellen kann:

    Da es sich um in sehr ähnlichen Scheinwerfern zugelassene Leuchtmittel handelt, könnte ein Richter im Bedarfsfalle (Unfall wie oben) entscheiden, dass die Betriebserlaubnis durch diese falsche Lampenbestückung nicht erlischt (würde evtl. ein Sachverständiger bestätigen können). Dies besonders, wenn die Beleuchtung nicht mit dem Unfall in Verbindung gebracht werden kann (Unfall tagsüber oder Lampe eindeutig nicht zu dunkel/blendend).

    Bei einer normalen Polizeikontrolle könnte dann herauskommen, dass die LEDs nicht für das Fahrzeug zugelassen sind, so dass man das zeitnah korrigieren muss.

    Dieses Risiko würde ich durchaus eingehen, weil ich damit nicht mein restliches Leben ruinieren würde.


    Die Argumente "merkt keiner" oder "schaut keiner nach" lasse ich nicht gelten, weil ich vermute, dass eine Versicherung, die ggf. Millionen zahlen muss (Pflegefall über viele Jahre) jeden Versuch unternimmt, um aus der Nummer rauszukommen. Und der Aufwand, ein Fahrzeug sehr genau zu prüfen, ob es evtl. doch nicht ok war ist im Vergleich sehr gering.


    Ich merke gerade, dass ich mich auf eine Antwort hier kaum verlassen würde, stelle das Thema aber trotzdem gerne (mal wieder?) zur Diskussion.

    Vielleicht kann ja mal jemand etwas fundiertes dazu sagen...

    laut Schaltplan gibt es zwei Leitungen zwischen Soundmodul und Schalter. Es wäre also durchaus denkbar, dass das Schalten direkt im Modul passiert und nicht zentral in einem Haupt-Steuergerät. Trotzdem kann es natürlich sein, dass die aktuellen Soundmodule selbst einfach nicht mehr abschaltbar sind, weil der Schalter nicht mehr vorgesehen ist. Meine "Unterlagen" sind leider zu alt, um das prüfen zu können...


    PS: aber natürlich wäre die Nachrüstung bei einem Fahrzeug von nach dem 01.07.2019 wieder ein Eingriff, der genau genommen die Betriebserlaubnis erlöschen lässt. Ebenso wie Ausschalten der Start-Stop-Geschichte oder Abgas"optimierungen"... Wollte es nur erwähnt haben. Das heißt nicht, dass ich diesen Umstand gutheiße...

    Raumschiff wäre schon ok für mich... Nach dem Schaltplan hängt das Teil am CAN-Bus und wird über einen Schalter vor dem linken Knie geschaltet. Sollte von der Verkabelung nicht zu schlimm sein. Eintragung ist natürlich ein Thema, wobei der Sound in Verbindung mit dem normalen Motorsound vermutlich nicht mehr einzeln lokalisierbar ist. Ich wollte eh zum TÜV, ich frag dann mal.

    Vermutlich liegt das größte Problem darin, dass das Teil bei einem nicht-elektrischen Smart einfach stumm bleiben könnte.

    Sollte jemand das Teil (samt Schalter) über haben...

    Ansonsten: gibt es einen Onlineshop, der Ersatzteile (ist es ja) mit Rückgaberecht verkauft?