Eine für die Verpflichtung der Fahrzeughersteller 2022 im Bundestag-Ausschuss beschlossene Petition führte nach meiner Kenntnis nicht zu einer gesetzlichen Verpflichtung für KFZ-Hersteller.
Ist ja eh alles in der Zuständigkeit der EU gelandet. Tatsächlich erfolgte auf EU-Ebene keine Übertragung der Öko-Richtlinie auf den Kfz.-Bereich. 2023 wurde dieser Bereich sogar ausdrücklich ausgenommen. Damit gilt die Richtlinie auch nicht mehr für Fahrzeugkomponenten, die in eine der aufgeführten Gruppen passen. Damit ist tatsächlich nur noch die freiwillige Selbstverpflichtung der deutschen Automobilindustrie vorhanden, Ersatzteile noch für mindestens zehn Jahre nach Produktionsende des Fahrzeugs zur Verfügung zu stellen. Da hatte ich die letzten Entwicklungen auch nicht auf dem Schirm.
Aktuell gibt es ja viele Insolvenzen im Bereich der Zulieferer. Sehr prominente Probleme verursacht da z. B. Recaro mit Auswirkungen auf Porsche, BMW M, AMG ...
Wenn gar nichts geht, bleibt für den Moment tatsächlich nur der Gebrauchtteile-Markt.