Danke schön!
Habe mich mal erkundigt.
Die 3-bzw. 4-jährige Garantie kann man nur noch abschließen, wenn die 2-jährige Garantie noch NICHT abgelaufen ist.
SG-80 oder SG-100 kann man abschließen, wenn man eine Inspektion/Wartung bei MB oder im SC machen lassen hat. Auch wenn man das Fahrzeug woanders gekauft hat und auch das Scheckheft nicht vollständig oder von anderen Werkstätten ist. Begrenzung sind 6 bzw. 10 Jahre ab EZ oder 200.000km (lt. tel. Info von MB)
Aber das führt hier jetzt zu weit, geht ja eigentlich um den Abstandswarner
Mein Fazit:
Abstandswarner (Code 252) und AKTIVER Bremsassistent (Code 25 lassen sich laut MB-Kundendienst NICHT nachrüsten ("Privat-Schrauber" ausgenommen )
Der Bremsassistent mit dem Code 268 ist nur ein NOTbremsassistent (KEIN aktiver) --> ist ein Bremskraftverstärker und ab 2009 EU-Pflicht für Neufahrzeuge (PKW & Nutzf.)
Der AKTIVE Bremsassistent (inkl. Abstandswarnung) wurde bei den Benzinern ab 09/2017 (Modell 2018) als Sonderausstattung für 300€ eingebaut (lt. Preisliste).
Bei "Stromern" ist der Aktive serienmäßig verbaut.
Ich hoffe, dass hilft jemandem weiter, der sich dann kein Auto mit der falschen Ausstattung aufschwatzen lässt
Liebe Grüße
Ilka