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    Mein Smart hat auch keine Mittelarmlehne. Ich hatte nach Kauf - vor 2 Jahren - für mich da auch schon recherchiert, ob es eine perfekte Nachrüstlösung gibt. Kann da andre280e nur zustimmen: eine vernünftige Lösung habe ich auch nicht gefunden. Entweder man nimmt die Sitze halb auseinander samt Bezug und schraubt die Lehne ordentlich fest oder es wird aller Voraussicht bei den Clip- und Stecklösungen eine Wackellösung werden, insbesondere, wenn sich mal ein schwergewichtiger Beifahrer beim Aussteigen drauf abstützt.


    Da der Smart mein Stadtwagen ist und ich max. ca. 20 Minuten am Stück am Steuer sitze, nur in Ausnahmefällen auch mal länger, habe ich die Lehne jetzt doch nicht so vermisst und den anfänglichen "will-haben" Impuls verloren. Lieber gar nix als nix Gescheites.

    ... dann viel Spaß mit dem Kleinen - das Onlinewälzen von Zubehörkatalogen und die entsprechende Umsetzung macht am meisten Spaß! Der Smart bietet sich als Tuningobjekt ja auch perfekt an, Felgen, Fahrwerk, Karosserie, Chip, Innenraum ...


    Grüße aus Ulm!

    ... ich hatte auch den 22kW-Lader bestellt, aber das "Ladekabelpaket" für 250,-€ (1x Ladeziegel + 1x Ladekabel für Ladesäulen) dazugenommen. Einzeln kaufen ist teurer - aber das hatte mir der Verkäufer damals schon gesagt.

    Wie kulant ist deine Werkstatt? Lässt sich da nicht noch was zum Selbstkostenpreis machen unter Hinweis: "... hat mir keiner gesagt, das solche grundsätzlichen Sachen nicht dabei sind"? Ok, meistens ist das Wort "Kulanz" nicht im Wortschatz von Mercedes enthalten, aber fragen kann man ja mal. Evtl. gibt es ja auch gebrauchte ...


    Sonst hilft nur ein unoriginales, wobei 118,-€ schon sehr günstig sind. Lass es Schatzi mal testen und wenn es nicht gleich abraucht, kaufen :D

    Ja, Rückleuchten selber tönen o.ä. kann beim Unfall heftig ins Auge gehen - versicherungstechnisch bei einem selbst und real beim Hintermann.

    Legale Möglichkeiten gibt es trotzdem - wenn die getönte Rückleuchte ein e-Prüfzeichen hat. Die Polizei hält einen zwar an, kann dann aber die Nummer des e-Zeichen durchgeben und alles ist gut, wenn es nicht gerade eine fake-Nummer aus dem chinesischen Zubehörshop ist.

    Die Hersteller müssen die "Lichtstärke" (Lumen) prüfen lassen. Entspricht diese trotz Tönung der originalen Stärke, ist die zulässig. Hat aber alles seinen Preis ...

    Da eine "normale" Gaspedaltuningbox (also nicht Kennfeldänderung) lediglich das Ansprechverhalten bzw. "Übersetzung" des Gaspedals ändert, aber sich weder Leistung noch Abgase erhöhen, ist das ganze eintragungsfrei und auch versicherungsirrelevant (s. z.B. TÜV Nord in der Süddeutschen: https://www.sueddeutsche.de/wi…20090101-160208-99-569354 ). Wie sich die Hersteller dann um Gewährleistung oder Garantie herumdrücken, ist wohl nur im Einzelfall zu entscheiden.


    In meinem Erstwagen habe ich auch eine Pedalbox verbaut, um die "Gedenksekunde" beim Anfahren wegzubekommen, was hervorragend seit 4 Jahren funktioniert. Verbrauch hat sich null geändert, Werkstatt oder TÜV (die die Box kennen) kümmert es nicht.