Diese AHK hat so wie der Hersteller die anbietet / verkauft ihre Zulassung erhalten.
Sobald an der irgendwas geändert, geschweisst wird (auch wenn es dadurch stabiler sein mag) verfällt diese Zulassung.
Sollte nun jemand Schaden nehmen wenn das Rad durch einen Defekt an der AHK auf der Strasse landet + ein Gutachter die Änderung erkennt, kann es zu Problemen kommen.
Die eigenen KfZ-Haftpflicht könnte ggf. den Schaden bezahlen und den Versicherungsnehmer in Regress nehmen. Zumindest macht man sich angreifbar, wenn man die AHK wie auch immer ändert.
PS.: Ich kenne diese AHK nicht. Nie in natura gesehen.