Musst du jetzt immer weisse Baumwollhandschuhe tragen??
Beiträge von CASMY
Falls Du Interesse am neuen elektrischen smart #1 hast... - Besuche unser neues Forum! smart #1 Forum (Hinweis kann durch Klick auf das x geschlossen werden!)
-
-
-
Witzig; besser als im Zelt zu schlafen. Vermute ich mal.
Fahrerlaubnisse: https://www.adac.de/verkehr/ru…uehrerschein/klassen/pkw/
-
......
Geht 800 KG? (kleiner Wohnwagen)
........Somit nichts mit leichtem Wohnwagen.
Leichter Anhänger + ein Motorrad, geht je nachdem wie schwer.
Ahhh, Korrektur! Gibt doch was ==>> http://www.roehnert.de/produkte_8.html
-
............
Am Moped nur vorne bremsen... ne, das geht bei BMW nicht mehr..Du bremst mit Handhebel oder nur mit Fußhebel immer alle zwei Räder. Ich denke bei neuen Mopeds darf das gar nimmer anders sein?
Die Fußbremse regelt nur hinten. Auch bei den aktuellen BMW'S.
Was auch absolut sinnvoll ist. Ansonsten würdest du bei langsamen Wendemanövern (z. B. im Lenkanschlag / Wenden auf der Strasse ... etc.) + runterbremsen um zum Stand zu kommen oder die Geschwindigkeit zu regulieren, sofort auf die Nase fallen. Die Vorderradbremse darf da nie eingesetzt werden.
-
Das Schlimme ist, die geben dir nen Mängelschein und du fährst zum TÜV, der sagt alles Legal und die, die den Mängelschein ausgefüllt haben bekommen keine Rückmeldung das die Mist gemacht haben…so ändert sich nie was!
Ich wurde vor zig Jahren mal innerorts kontrolliert bzw. mein Motorrad. Ohne jetzt weiter darauf einzugehen, es gab eine Diskussion die ich verlor. Ich erhielt die Mängelkarte, musste somit Tage später beim TÜV vorfahren. Dafür extra freinehmen.
Natürlich technisch alles ok! Den von mir vorbereiteten Zweizeiler unterschrieb mir freundlicherweise der gute Mann + setzte den Stempel drauf.
Einen Tag später gab ich alles zusammen mit einem Schrieb meinerseits bei dem örtlichen (Nachbarort) Polizeipräsidium z.K. ab. In meinem Schreiben habe ich nicht um Stellungnahme gebeten. Auch nichts mehr von der Behörde gehört. Ob es nun Sinn gemacht hat?? Keine Ahnung! ABER es hat mich wahrlich "befreit". Da ich damals bei / nach der Kontrolle recht angefressen gewesen war.
-
Nein! Stillgelegt schon gar nicht. Wenn dann eine Sicherstellung! Wirst du bei deinem SMART i.Verb. mit besagter EG-BE Auspuffanlage nicht erleben.
Auch wenn immer wieder ein paar Menschen den Kollegen in Uniform auf der Strasse für doof halten.
-
Eine EG-BE muss nicht mitgeführt werden. Anders sieht es bei einer nationalen ABE aus. Das Papier muss man mitführen.
PS.: Der Halter / Fahrer muss nur auf die EG-Kennzeichnung hinweisen. Das ist somit seine Verpflichtung dem kontrollierenden Menschen gegenüber. Mehr nicht!
Wenn jemand meint, man solle die EG-BE Anlage "mal besser eintragen", will er damit nur verdienen. Die EG-BE ist ja schliesslich kein "halblegaler Kinderkram" welche zusätzlich noch einen nationalen Eingriff benötigt.
PPS.: Folgendes bezieht sich zwar auf Zweiräder, ist aber egal. Es handelt sich um eine Stellungsnahme des KBA: http://www.speedpro.de/pdf/KBA_Hinweis.pdf Immer noch gültig!
-
Wir können dankbar sein das der "TÜV" nichts ohne vorliegendes Teilegutachten, Festigkeitsgutachten einträgt. Ansonsten hätten wir viel schlechtes Zeug an den Fahrzeugen verbaut, was dem einen o. anderen irgendwann schaden könnte.
Vieles kommt zwar aus den selben Werken / Fertigungsstätten in Asien etc. und ist 1:1 identisch. Aber edliches ist von schlechterer Qualität. In z. B. China erhälst du das was du willst bzw. bezahlen möchtest. Aus gleicher Hand kommt da die Top-Qualität und ebenfalls die Billig-Variante.
-
Da er eine EG-BE hat, ist der Halter / Fahrer auch nicht verpflichtet ein Dokument darüber mit sich zu führen oder vorzeigen zu müssen. Weder bei einer Kontrolle, noch bei der HU.
(Trotzdem steht natürlich der Halter in der Beweispflicht, falls Zweifel herrschen! Ein HU-Prüfer steht nicht in der Pflicht sich um einen Nachweis kümmern zu müssen.)
Wenn du den Schalldämpfer noch nicht verbaut hast, kannst du ja ein Foto von dem Bereich machen auf welchen die Kennzeichnung zu sehen ist + noch ein, zwei, damit ein Dritter nachvollziehen kann das sich diese Kennzeichnung auch auf diesem Produkt augenscheinlich befindet. Falls(?) nun die Kennzeichnung im montierten Zustand nicht von einem Beamten sichtbar sein sollte, könntest du ihm die Fotos auf deinem Smartphone zeigen. DIES ist nun rechtlich alles irrelevant; siehe ersten Satz. ABER Schaden kann es in dem Fall auch nicht. Es könnte helfen wenn ein Beamter auf Teufel komm raus seine Zweifel hat und unbedingt die Nummer suchen will u. vielleicht nicht sehen kann. (Ich kenne den Dämpfer nicht.)
Ich bin vor ein paar Monaten mit dem Motorrad in eine Kontrolle geraten. Standgeräuschmessung ... alles ok. Der Beamte wollte aber unbedingt die Kennzeichnung sehen. Coronabedingt hatte er mich auf Abstand gehalten. Ich wusste nicht mehr wo die Nummer eingelasert ist. Somit konnte ich es ihm auf Anfrage auch nicht sagen. Er suchte; lange. Kam aus der Hocke wieder hoch "Da ist keine!!" Ich: "Selbstverständlich hat der AC SCHNITZER die Nummer!" Na ja, beim dritten schauen hat er sie dann endlich gesehen. Das dieser SCHNITZER eine EURO 3 Nummer hat und somit nicht zu meinem EURO 4 Motorrad passt, ist ein anderes Thema. In der Praxis (Kontrolle + HU) checkt niemand eine EG-BE Kennzeichnung über das KBA. Solange das Teil innerhalb der Toleranzwerte ist + augenscheinlich zum Fahrzeug passt.