Airbag Warnung, nicht ABS-Warnung. Sonst aber völlig korrekt. Der dauerhafte Ausbau des Sitzes müsste zudem noch vom TÜV eingetragen, respektive ausgetragen werden. Schließlich stehen 2 Sitzplätze in der Betriebserlaubnis.
Kauf dir einfach ein Fahrrad, was reinpasst. (siehe Avatar)
Sorry natürlich nicht ABS!
Ich habe mal in einem BMW 316 den Beifahrersitz rausgenommen, weil ich dort im Fussraum meinen alten Hund untergebracht habe. Das Dauerleuchten der Airbag-Leuchte hat mich nicht gestört.
Nun lagen dort die beiden Hundedecken + viele Hundehaare im Fussraum.
Die HU war fällig, ich hatte gerade Zeit und fuhr schnell mal zum TÜV. Der Prüfer sah das alles sofort! Sagte aber nichts und begann seinen Job.
Am Ende gab er mir keine Plakette, weil er nicht weiss ob die Airbagleuchte nun einen tatsächlichen Defekt anzeigte oder nur den ja problemlos fehlenden Sitz.
Die Airbag-Leuchte war für ihn der Grund das ich 40 Minuten später, mit eingebauten Sitz + vorherigem Fehlerspeicherlöschen (10,- Euro in die BMW-Kaffekasse) wieder dort erscheinen musste.