nein stephan, das sind nicht die die ich gekauft habe.
es sind diese hier.richtige überraschungseier
https://www.amazon.de/gp/product/B0767PQT6Y/ref=ppx_od_dt_b_asin_ti...
Nun, diese Leuchtmittel können tatsächlich ein E-Zeichen haben.
Sind deswegen aber noch lange nicht im öffentl. Strassenverkehr zugelassen! Denn da muss dieses Leuchtmittel hinter dem "E" noch ein eine weitere Kennzeichnung haben. Zum Beispiel "R37" für Glühlampen.
..... und das haben diese Leuchtmittel garantiert nicht!
Dieser Anbieter arbeitet offensichtlich mit dem "E-Zeichen" um Umsatz zu machen. Findet man auch bestätigt wenn man seine Antwort liest, in welcher er die Nutzung im öffentl. Verkehr bejaht.
Es gilt u. a.:
§49a StVZO Lichttechnische Einrichtungen, allgemeine Grundsätze
.........
(6) In den Scheinwerfern und Leuchten dürfen nur die nach ihrer Bauart dafür bestimmten Lichtquellen verwendet werden.
Sicherlich gibt es da noch weiteres aber ich finde jetzt nichts mehr und möchte auch keine weitere Zeit in dieses Thema investieren.
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