Grundsätzlich unterliegen Dachgepäckträger die nicht bestimmte Aussenmasse (speziell die Breite) des PKW überschreiten keiner ABE, Gutachten, Zulassung. Da sie unter die Definition "Last / Beladung" fallen.
Der 453 hat keine Dachlast vom Hersteller erhalten!
Sowas steht nicht in den Papieren. Aber in den Hersteller-Infos und der Fahrer hat sich zu vergewissern was er da vorhat. Wenn somit und das trifft ja beim 453 zu, der Fahrer die Dachlast überschreitet, macht er sich rechtlich angreifbar. Der Fahrer ist da eigenverantwortlich. Bedeutet: Er weiss es gibt keine Herstellerfreigabe für eine Dachbelastung. Er weiss das er diese dann nicht beachtet!
Ich würde mit dem Wissen das da keinerlei Dachlast vorliegt nie im Leben einen Dachträger + ein Fahrrad oder eine kleine Dachbox mit dann vielleicht 30 kg Beladung oder ..... xyz draufpacken und dann damit fahren.
Wenn dann mal bei 80 - 130 km/h auf der BAB das runterkommt, ggf. ein folgender Motorradfahrer ...... Spätestens vor Gericht gibt es dann die ohne Frage passende Reaktion darauf.