Hallo zusammen,
ich möchte gern die sg-100 Garantie nach dem nächsten Service für meinen Smart abschließen, allerdings ist mir ein Punkt bei den Garantiebedingungen noch nicht ganz klar.
Hintergrund: ich habe auf meinem Smart Zubehörfelgen montiert, welche sich u.a. in der Einpresstiefe zu den originalen Smart Felgen unterscheiden (ABE für die Felgen aus dem Zubehör ist vorhanden).
In der sg-100 besteht keine Garantie bei Schäden
„…durch Veränderung der ursprünglichen Konstruktion/Konfiguration des Kraftfahrzeugs (z. B. Tuning, V-Max Aufhebung, Gasumbau usw.) oder durch Einbau von Fremd- oder Zubehörteilen, die nicht durch den Hersteller zugelassen sind“.
Würde somit mit meinen Felgen ein Abschluss der Garantie sinnlos sein, weil sie im Schadensfall eh nicht greift?