Auch wenn es nicht ganz legal ist.
Ich verstehe da überhaupt keinen Spaß und habe da Null Toleranz. Beleuchtungseinrichtungen am Auto dienen der Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und sollten niemals verändert werden.
o besagt die StVZO in § 49a Abs. 1 Satz 1:
Zitat
An Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern dürfen nur die vorgeschriebenen und die für zulässig erklärten lichttechnischen Einrichtungen angebracht sein.
Weiterhin ist in § 53 Abs. 4 Satz 1 bzgl. der Farbe von Rückstrahlern zu lesen:
Zitat
Kraftfahrzeuge müssen an der Rückseite mit zwei roten Rückstrahlern ausgerüstet sein.
Daneben sind Rückfahrscheinwerfer – also die Leuchten, die ein Zurücksetzen des Wagens für den Hintermann signalisieren – in weiß zu halten. Damit ist klar: Rückleuchten müssen immer rotes Licht ausstrahlen, schwarze Rückleuchten sind nicht erlaubt.
Zudem können schwarze Rückleuchten eine Gefahr für den Verkehr sein. Die dunkle Farbe sorgt für ein gedimmtes Licht, das nicht so auffällig ist wie eine legale Leuchte in Rot. Wenn es zu einem Unfall kommt, der auf schwarze Rückleuchten zurückgeführt ist – etwa, weil der Hintermann das Fahrzeug vor ihm nicht optimal erkennen konnte –, dann ist es möglich, dass der Versicherungsschutz erlischt. Außerdem werden in der Regel 90 Euro Bußgeld sowie ein Punkt in Flensburg fällig, wenn eine derartige Gefährdung entsteht.
Wie gesagt, für mich ein absolutes no go