Hallo,
stimmt, das Fahrzeug muss beim Schwerbehinderten-Rabatt (Mercedes nennt den, glaube ich, Mobility Nachlass) auf den Ausweisinhaber zugelassen werden. Vielleicht gibt es Ausnahmen, wenn der Ausweisinhaber selbst nicht fahren kann oder darf, das wäre aber bei Mercedes zu erfragen.
Wer sich mit dem Gedanken trägt, nur kurz auf den Ausweisinhaber zuzulassen: der Verkäufer hat, meine ich, 6 Monate Wartezeit erwähnt, war mir nicht wichtig, habe ich mir nicht gemerkt.
Was aber wichtig bei einem Halterwechsel bei Vollkasko ist: die sogenannte Neuwertentschädigung gilt nur für den Neuwagen. Bei einem Halterwechsel ist es kein Neuwagen mehr. Der neue Halter "kauft" ein Gebrauchtfahrzeug.
Bei electric drive beträgt der Rabatt nur 11% des Fahrzeugwertes exklusive Batterie-Kosten. *
* Sind mehr, das Autohaus hatte da noch falsche Infos im System. Jetzt wurde bezahlt und der Rabatt entspricht den üblichen hier genannten Konditionen.